Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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gelegten Funktionen dem Minister für Handel 2c., die Bestätigung der Statuten 
nach den #F. 12. und 15. dem Minister des Ingern ob ob. 8 
KC. 19. 
Alle den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehenden allgemeinen und 
besonderen 1 Schlichen Vorschriften werden hierdurch aufgehoben. 
estimmungen der im Verwaltungswege glsnfeene- Bauordnungen, 
sonsien vollhellihmn Anordnungen und Ortsstatuten, welche mit den Vorschriften 
dieses Gesetzes in Widerspruch sehen, treten außer Kraft. 
K.. 20. 
fr Der Minister für Handel wird mit der Ausführung dieses Gesetzes be- 
auftragt. 
zirkundich un unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1875. 
(. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
v. Kameke. Achenbach. 
  
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
 
	        
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