Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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der Kreditanstalt auszustellenden Schuldurkunden sollen über 200, 300, 500, 
1000, 5000 und 10,000 Mark lauten. Denselben werden Zinskupons auf höch- 
stens zehn Jahre beigegeben. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Wildbad Gastein, den 24. Juli 1875. 
. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. 
Friedenthal. 
  
(Nr. 8377.) Verordnung, betreffend die Versetzung des Regierungsbezirks Oppeln aus der 
zweiten in die erste Abtheilung der Gewerbesteuerklasse A. I. Vom 30. August 
1875. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
verordnen auf Grund des F. 6. des Gesetzes vom 19. Juli 1861.) betreffend 
einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 
30. Mai 1820. (Gesetz-Samml. von 1861. S. 697.)) was folgt: 
Der Regierungsbezirk Oppeln wird vom 1. Januar 1876. ab aus der 
zweiten in die erste Abtheilung der Gewerbesteuerklasse A. I. versetzt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 30. August 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. 
  
(Tr. 8870—878.) (Nr. 8378.)
	        
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