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(Nr. 8378.) Allerhöchster Erlaß vom 2. August 1875., betreffend die Beurkundung der an
Bord der in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine
vorkommenden Todesfälle solcher Militairpersonen, welche dem Preußischen
Staatsverbande angehören und vor ihrer Einschiffung ihren letzten Wohnsitz
im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 9. März 1874. gehabt haben.
A## den Bericht vom 28. Juli d. J. bestimme Ich hierdurch auf Grund des
1 51. des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form
er Eheschließung vom 9. März 1874. bezüglich der an Bord der in Dienst
estellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine vorkommenden Todesfälle
r cher Militairpersonen, welche dem Preußischen Staatsverbande angehören und
vor ihrer Einschiffung ihren letzten Wohnsitz im Geltungsbereiche des Gesetzes
vom 9. Mätz 1874. gehabt haben, daß die über diese Todesfälle aufzunehmenden
Urkunden dem Standesbeamten des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen Behufs
der Eintragung in das Standesregister zugefertigt werden sollen.
Wildbad Gastein, den 2. August 1875.
Wilhelm.
Für die Minister des Innern
und der Justiz:
Falt.
An die Minister des Innern und der Justiz.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).