Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Zusätzliche Bestimmungen. 
1) Unter dem Raumgehalte der Fahrzeuge ist der nach der Schiffsvermessungs- 
Ordnung vom 5. Juli 1872. ermittelte Netto-Raumgehalt zu verstehen. 
Wo zur Anwendung des Tarifs die Reduktion der Tragfähigkeit oder des 
Ladungsgewichtes auf Naumgehalt erforderlich wird, KS zehn Zentner 
gleich einem Kubikmeter Netto-Raumgehalt anzunehmen. 
2) Das Kanalgeld wird von der Steuer-Rezeptur zu Ueckermünde beim Aus- 
gange für den Ein= und Ausgang zusammen erhoben. 
Berlin, den 30. Dezember 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
Tarif,
	        
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