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Tarif,
nach welchem die Gebühren und die Vergütungen für besondere Leistungen der Lootsen zu
West-Dievenow zu entrichten sind.
Vom 30. Dezember 1874.
I. Lootsengebühren.
Fr nebenbezrichnete Leistungen wird entrichtet
Be. von Schiffen mit einem Raumgehalt
nennung 7 Bezeichnung der Leistung, von mehr als
S bis ven mehrn mehr von mehr0 Kubik.
der„ für welche die Gebühren zu entrichten40 gubit.s als 10 0. 120 rrter und dar-
Lootsen. d bis infl. sbis inkl. bis inkk. -·
.·x.- sind. nietet go Qubit. 120 Kubit· s160 Qubit· meter fur jede
Station., inkl. meter. meter. eter. zuuhsenenr
mehr
4BMf. f. f.
Wes. 1.Für Begleitung aus der See, oder von
Diroc- der Rhede bei West-Dievenow nach
now. Swinemünde:
a) in der Zeit vom 1. Mai bis
31. Oktoben 6 9 1150| 50)
b) in der Zeit vom 1. November 50
bis 30. Aplil... s nsf
2. Für das Lootsen eines Fahrzeuges bei
der Ein= oder Ausfahrt aus dem
Hafen von West-Dievenom.. 1.
3.]Für das Lootsen eines Fahrzeuges auf
der Strecke vom Gebäude der Ex-
peditionsstelle zu West-Dievenow
bis oberhalb des Falkenberges, und
umgekehrt . . . ... 1.
II. Vergütungen für besondere auf Verlangen des Schiffers
geleistete Dienste.
a) Für das Bugsiren eines Schiffes von der Rhede in den Hafen,
oder aus dem Hafen nach der Rhede, für jeden Mann, mit
welchem das dazu angewandte Boot besetzt eiift.... 50 Pf. 4
(Fr. 6250) ) Für