Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Tarif, 
nach welchem die Gebühren und die Vergütungen für besondere Leistungen der Lootsen zu 
West-Dievenow zu entrichten sind. 
Vom 30. Dezember 1874. 
I. Lootsengebühren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Fr nebenbezrichnete Leistungen wird entrichtet 
Be. von Schiffen mit einem Raumgehalt 
nennung 7 Bezeichnung der Leistung, von mehr als 
S bis ven mehrn mehr von mehr0 Kubik. 
der„ für welche die Gebühren zu entrichten40 gubit.s als 10 0. 120 rrter und dar- 
Lootsen. d bis infl. sbis inkl. bis inkk. -· 
.·x.- sind. nietet go Qubit. 120 Kubit· s160 Qubit· meter fur jede 
Station., inkl. meter. meter. eter. zuuhsenenr 
mehr 
4BMf. f. f. 
Wes. 1.Für Begleitung aus der See, oder von 
Diroc- der Rhede bei West-Dievenow nach 
now. Swinemünde: 
a) in der Zeit vom 1. Mai bis 
31. Oktoben 6 9 1150| 50) 
b) in der Zeit vom 1. November 50 
bis 30. Aplil... s nsf 
2. Für das Lootsen eines Fahrzeuges bei 
der Ein= oder Ausfahrt aus dem 
Hafen von West-Dievenom.. 1. 
3.]Für das Lootsen eines Fahrzeuges auf 
der Strecke vom Gebäude der Ex- 
peditionsstelle zu West-Dievenow 
bis oberhalb des Falkenberges, und 
umgekehrt . . . ... 1. 
II. Vergütungen für besondere auf Verlangen des Schiffers 
geleistete Dienste. 
a) Für das Bugsiren eines Schiffes von der Rhede in den Hafen, 
oder aus dem Hafen nach der Rhede, für jeden Mann, mit 
welchem das dazu angewandte Boot besetzt eiift.... 50 Pf. 4 
(Fr. 6250) ) Für
	        
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