Metadata : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

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lassen  und  dafür  ebensoviel  Rekruten  einstellen  solle.  Ein  Entwurf,
den  die  Reorganisationskommission  am  25.  September  1807  einreichte,
  sagte:  „Jede  Kompagnie  stellt  in  dem  ersten  Jahr,  um  erst
eine  hinlängliche  Reserve  zur  Besatzung  der  Festungen,  Ersatz  im
Krieg  usw.  zu  erhalten,  jährlich  30  der  jungsten  Männer,  über  18  Jahr
alt,  ein  und  entläßt  ebensoviel  der  ältesten  Soldaten.  Jede  Eskadron
entläßt  20  der  ältesten  Reuter  und  Husaren  und  stellt  ebensoviel
18jährige  und  ältere  ein.“  Am  6.  August  1808  befahl  darauf  der  König,
daß  die  Infanterie  und  Fußartillerie  (d.  h.  die  nicht  reitende  Artillerie)
in  Preußen  —  das  Land  westlich  der  Weichsel  war  vom  Feinde  noch
nicht  geräumt  —  monatlich  3—5  oder  mehr  Mann  bei  jeder  Kompagnie
  beurlauben  und  dafür  ebensoviel  Rekruten  aus  den  Kantons
einziehen,  diese  einen  Monat  hindurch  exerzieren,  darauf  wieder  in
die  Heimat  entlassen  und  dafür  eine  gleiche  Zahl  anderer  Leute  ausbilden
  sollten.  Hiermit  sollten  sie  fortfahren,  „bis  sie  so  viele  neue
Leute  exerziert  haben,  als  sie  zu  ihrer  Ergänzung  nötigenfalls  bedürfen
  werden'“  6).  Diese  Verordnung  hätte  eine  flüchtige  Milizausbildung
  mit  sich  gebracht.

Wie  schlechte  Erfahrungen  man  mit  der  allzusehr  verkürzten
Ausbildungszeit  der  Einländer  im  letzten  Kriege  gemacht  hatte,  stand
in  frischer  Erinnerung.  Boyen  schreibt  darüber:  „Die  Gewöhnung
an  militärische  Ordnung  und  strengen  Gehorsam,  wodurch  eine
gänzliche  Auflösung  in  den  Tagen  des  Unglücks  allein  vermieden
werden  kann,  war  in  einer  so  kurzen  und  oft  unterbrochenen  Dienstzeit
  nicht  zu  erreichen  19).“  Jene  Bestimmung  wurde  daher  schon
am  24.  Dezember  1808  dahin  abgeändert,  daß  für  die  monatlich
einzuziehenden  5  Rekruten  5  Mann  der  ältesten  Einländer  zu  entlassen
  seien,  wie  es  ja  schon  in  dem  Entwurf  von  1807  hieß,  also  keine
Monatsausbildung  stattfinden  sollte  200.  So  sammelten  sich  die
Truppen  eine  allmählich  anwachsende  Zahl  ausgebildeter  Mann-—



15)  Lediglich  zur  Verschleierung  der  Absicht,  eine  Kriegsreserve  heranzubilden,
hieß  es  im  Eingange  der  Verfügung,  daß  der  Zweck  sei,  „die  preußischen  Regimenter
in  den  Stand  zu  setzen,  die  zu  ihrer  einstigen  Komplettierung  erforderlichen  vielen
Rekruten  allmählich  auszubilden.“  Die  meisten  dieser  Regimenter  waren,  wie  die
Rapporte  zeigen,  schon  komplett,  die  übrigen  konnten  mit  Leichtigkeit  durch  die
beurlaubten  Soldaten  in  den  Kantons  der  aufgelösten  Regimenter  ergänzt
werden.

15)  Darstellung  der  Grundsätze  der  alten  und  der  gegenwärtigen  Preußischen
Kriegsverfassung,  Berlin  im  Mai  1817,  S.  32.

30)  In  einer  A.K.O.  vom  29.  11.  1810  an  den  Oberst  und  Brigadier  v.  Zieten
sagte  der  König  zu  dem  letzten  zweimonatlichen  Bericht  der  Oberschlesischen  Brigade:
„Ihr  bemerkt  zuförderst,  daß  das  2.  Schlesische  Inf.  Regt.  und  das  Schlesische
Kür.  Regt.  resp.  vom  1.  11.  und  1.  12.  per  Kompagnie  und  Eskadron  3  Mann  Rekruten
  einziehen  und  solche  zum  Auscxerzieren  1  Monat  bei  der  Fahne  behalten
würden.  Diese  Zeit  ist  indessen  zur  gehörigen  Dressur  eines  Rekruten  wohl  zu
kurz,  indem  dazu  bei  der  Infanterie  wenigstens  3  Monate  und  bei  der
Kavallerie  6  Monate  erforderlich  sein  dürften.“