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lassen und dafür ebensoviel Rekruten einstellen solle. Ein Entwurf,
den die Reorganisationskommission am 25. September 1807 einreichte,
sagte: „Jede Kompagnie stellt in dem ersten Jahr, um erst
eine hinlängliche Reserve zur Besatzung der Festungen, Ersatz im
Krieg usw. zu erhalten, jährlich 30 der jungsten Männer, über 18 Jahr
alt, ein und entläßt ebensoviel der ältesten Soldaten. Jede Eskadron
entläßt 20 der ältesten Reuter und Husaren und stellt ebensoviel
18jährige und ältere ein.“ Am 6. August 1808 befahl darauf der König,
daß die Infanterie und Fußartillerie (d. h. die nicht reitende Artillerie)
in Preußen — das Land westlich der Weichsel war vom Feinde noch
nicht geräumt — monatlich 3—5 oder mehr Mann bei jeder Kompagnie
beurlauben und dafür ebensoviel Rekruten aus den Kantons
einziehen, diese einen Monat hindurch exerzieren, darauf wieder in
die Heimat entlassen und dafür eine gleiche Zahl anderer Leute ausbilden
sollten. Hiermit sollten sie fortfahren, „bis sie so viele neue
Leute exerziert haben, als sie zu ihrer Ergänzung nötigenfalls bedürfen
werden'“ 6). Diese Verordnung hätte eine flüchtige Milizausbildung
mit sich gebracht.
Wie schlechte Erfahrungen man mit der allzusehr verkürzten
Ausbildungszeit der Einländer im letzten Kriege gemacht hatte, stand
in frischer Erinnerung. Boyen schreibt darüber: „Die Gewöhnung
an militärische Ordnung und strengen Gehorsam, wodurch eine
gänzliche Auflösung in den Tagen des Unglücks allein vermieden
werden kann, war in einer so kurzen und oft unterbrochenen Dienstzeit
nicht zu erreichen 19).“ Jene Bestimmung wurde daher schon
am 24. Dezember 1808 dahin abgeändert, daß für die monatlich
einzuziehenden 5 Rekruten 5 Mann der ältesten Einländer zu entlassen
seien, wie es ja schon in dem Entwurf von 1807 hieß, also keine
Monatsausbildung stattfinden sollte 200. So sammelten sich die
Truppen eine allmählich anwachsende Zahl ausgebildeter Mann-—
15) Lediglich zur Verschleierung der Absicht, eine Kriegsreserve heranzubilden,
hieß es im Eingange der Verfügung, daß der Zweck sei, „die preußischen Regimenter
in den Stand zu setzen, die zu ihrer einstigen Komplettierung erforderlichen vielen
Rekruten allmählich auszubilden.“ Die meisten dieser Regimenter waren, wie die
Rapporte zeigen, schon komplett, die übrigen konnten mit Leichtigkeit durch die
beurlaubten Soldaten in den Kantons der aufgelösten Regimenter ergänzt
werden.
15) Darstellung der Grundsätze der alten und der gegenwärtigen Preußischen
Kriegsverfassung, Berlin im Mai 1817, S. 32.
30) In einer A.K.O. vom 29. 11. 1810 an den Oberst und Brigadier v. Zieten
sagte der König zu dem letzten zweimonatlichen Bericht der Oberschlesischen Brigade:
„Ihr bemerkt zuförderst, daß das 2. Schlesische Inf. Regt. und das Schlesische
Kür. Regt. resp. vom 1. 11. und 1. 12. per Kompagnie und Eskadron 3 Mann Rekruten
einziehen und solche zum Auscxerzieren 1 Monat bei der Fahne behalten
würden. Diese Zeit ist indessen zur gehörigen Dressur eines Rekruten wohl zu
kurz, indem dazu bei der Infanterie wenigstens 3 Monate und bei der
Kavallerie 6 Monate erforderlich sein dürften.“