Das mittlere und niedere technische Unterrichtswesen in Bayern. Y
lich-industriellen Gebieten angehörigen Schulen bestehen für die
wichtigsten gewerblichen und industriellen Gebicte sowie für den
Handel spezielle und allgemeine Fachschulen.
Fachschulen für das Baufgewerbe.
Für das Baugewerbe besitzt Bayern neben den bautechnischen
Abteilungen der Industrieschulen acht Baugewerkschulen zu München,
Passau, Kaiserslautern, Regensburg, Bamberg, Nürnberg, Würzburg
und Augsburg. In der Organisation manchmal von einander abweichend,
haben sie übereinstinnmend die Aufgabe, künftigen Bauhandwerkern
und Baugewerksmeistern diejenigen theoretischen Kenntnisse
und Fertigkeiten zu vermitteln, welche auf dem Bauplatze und
in der Werkstätte gar nicht oder nur unzureichend erworben werden
können. Die Baugewerkschulen haben daher zum Verständnis des
Planes und der Konstruktion des ländlichen und bürgerlichen Wohnhauses,
der landwirtschaftlichen und gewerblichen Anlagen zu führen,
zur Anfertigung von Bauplänen und Detailzeichnungen, von Kostenanschlägen
anzuleiten, in der Geschäftsbuchführung, im Entwerfen von
Bauanlagen und in der Beurteilung ihrer Haltbarkeit zu unterweisen.
Der Unterricht erstreckt sich auf die Lehre von den Baumaterialien
und Konstruktionen, auf das Bauzeichnen und Entwerfen, auf Kostenanschläge
und Buchführung, muß aber auch in Anbetracht der oft
mangelhaften Vorkenntnisse der Teilnehmer auf eine gründliche
Repetition und Einübung der Volksschulkenntnisse Bedacht nehmen
und die unentbehrlichsten Hilfswissenschaften der Baukunde, wie
Naturlchre, Buchstabenrechnen, ebene und körperliche Geometrie in
steter Verbindung mit Linearzeichnen, Flächen- und Körperberechnen
berücksichtigen. Die Aufnahme erfolgt nach vollständigem und
erfolgreichen Besuch der Volksschule und meist auf Grund einer
Aufnahmeprüfung, sowie des Nachweises vorausgegangener zweijähriger
praktischer Tätigkeit im Baugewerbe. Die Anstalten sind
vierkursig, nur die Nürnberger zählt fünf Kurse. Es herrscht nur
Winterbetrieb in den Monaten November bis April. Am Schlusse
des vierten beziehungsweise fünften Kurses findet eine Prüfung statt.
Das Zeugnis entbindet vom theoretischen Teile der Meisterprüfung
für besonders benannte Baugewerbe. Die Lehrkräfte sind teils ausschließlich
für die Baugewerkschulen bestellt und genießen als solche
die Rechte von Gemiwindebeamten oder von Kreis- bezw. Staatsbeamten,
teils dem Personal anderer Schulen im Nebenamte ent-