Metadata : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

Das  mittlere  und  niedere  technische  Unterrichtswesen  in  Bayern.  Y

lich-industriellen  Gebieten  angehörigen  Schulen  bestehen  für  die
wichtigsten  gewerblichen  und  industriellen  Gebicte  sowie  für  den
Handel  spezielle  und  allgemeine  Fachschulen.

Fachschulen  für  das  Baufgewerbe.

Für  das  Baugewerbe  besitzt  Bayern  neben  den  bautechnischen
Abteilungen  der  Industrieschulen  acht  Baugewerkschulen  zu  München,
Passau,  Kaiserslautern,  Regensburg,  Bamberg,  Nürnberg,  Würzburg
und  Augsburg.  In  der  Organisation  manchmal  von  einander  abweichend,
  haben  sie  übereinstinnmend  die  Aufgabe,  künftigen  Bauhandwerkern
  und  Baugewerksmeistern  diejenigen  theoretischen  Kenntnisse
  und  Fertigkeiten  zu  vermitteln,  welche  auf  dem  Bauplatze  und
in  der  Werkstätte  gar  nicht  oder  nur  unzureichend  erworben  werden
können.  Die  Baugewerkschulen  haben  daher  zum  Verständnis  des
Planes  und  der  Konstruktion  des  ländlichen  und  bürgerlichen  Wohnhauses,
  der  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen  Anlagen  zu  führen,
zur  Anfertigung  von  Bauplänen  und  Detailzeichnungen,  von  Kostenanschlägen
  anzuleiten,  in  der  Geschäftsbuchführung,  im  Entwerfen  von
Bauanlagen  und  in  der  Beurteilung  ihrer  Haltbarkeit  zu  unterweisen.
Der  Unterricht  erstreckt  sich  auf  die  Lehre  von  den  Baumaterialien
und  Konstruktionen,  auf  das  Bauzeichnen  und  Entwerfen,  auf  Kostenanschläge
  und  Buchführung,  muß  aber  auch  in  Anbetracht  der  oft
mangelhaften  Vorkenntnisse  der  Teilnehmer  auf  eine  gründliche
Repetition  und  Einübung  der  Volksschulkenntnisse  Bedacht  nehmen
und  die  unentbehrlichsten  Hilfswissenschaften  der  Baukunde,  wie
Naturlchre,  Buchstabenrechnen,  ebene  und  körperliche  Geometrie  in
steter  Verbindung  mit  Linearzeichnen,  Flächen-  und  Körperberechnen
berücksichtigen.  Die  Aufnahme  erfolgt  nach  vollständigem  und
erfolgreichen  Besuch  der  Volksschule  und  meist  auf  Grund  einer
Aufnahmeprüfung,  sowie  des  Nachweises  vorausgegangener  zweijähriger
  praktischer  Tätigkeit  im  Baugewerbe.  Die  Anstalten  sind
vierkursig,  nur  die  Nürnberger  zählt  fünf  Kurse.  Es  herrscht  nur
Winterbetrieb  in  den  Monaten  November  bis  April.  Am  Schlusse
des  vierten  beziehungsweise  fünften  Kurses  findet  eine  Prüfung  statt.
Das  Zeugnis  entbindet  vom  theoretischen  Teile  der  Meisterprüfung
für  besonders  benannte  Baugewerbe.  Die  Lehrkräfte  sind  teils  ausschließlich
  für  die  Baugewerkschulen  bestellt  und  genießen  als  solche
die  Rechte  von  Gemiwindebeamten  oder  von  Kreis-  bezw.  Staatsbeamten,
  teils  dem  Personal  anderer  Schulen  im  Nebenamte  ent-