Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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5.  2.
Brzuglich  der  im  §.  1.  unter  1.  3.  und  4.  erwähnten  Vereinbarungen
bleibt  die  Genehmigung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  vorbehalten.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  4.  Juni  1876.

(#.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.

 

(Nr.  8416.)  Gesetz,  betreffend  Erhöhung  der  Gebühren  der  Notarien  im  Bezirk  des  Appellationsgerichtshofes
  zu  Cöln.  Vom  11.  Juni  1876.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rR
verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,
für  den  Bezirk  des  Appellationsgerichtshofes  zu  Cöln,  was  folgt:

Die  den  Notarien  im  Bezirk  des  Appellationsgerichtshofes  zu  Cöln  nach
den  dort  geltenden  Bestimmungen  zustehenden  Gebühren  werden  um  ein  Viertel
ihres  Petrages  erhöht,  und  die  bei  der  Umrechnung  dieser  erhöhten  Gebühren
in  Reichswährung  sich  ergebenden  Pfennigbeträge,  welche  nicht  durch  fünf
theilbar  sind,  auf  den  hächsten  höheren  durch  fünf  theilbaren  Betrag  abgerundet.

slrbendh  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  11.  Juni  1876.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.

 

Nr.  8417.)  Gesetz,  betreffend  die  Uebernahme  einer  Zinsgarantie  des  Staates  für  Prioritätsanleihen
  der  Halle-Sorau--Gubener  Eisenbahngesellschaft  bis  auf  Höhe
von  29,730,000  Mark.  Vom  17.  Juni  1876.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.
nerrhen  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,  was
olgt:

C.  1

Der  Halle-Sorau-Gubener  Eisenbahngesellschaft  wird  die  Garantie  des
Staates  für  die  Verzinsung  der  von  ihr  in  Gemäßheit  der  Privilegien  0
18.  No-