Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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die indirekten Steuern bei den Regierungen y Potsdam und Frankfurt a. d. O. 
bestellt und dem Finanzministerium unmittelbar untergeordnet werde. 
Die Ausführung dieses, durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichenden 
Erlasses und die Festsetzung des Zeitpunktes für dieselbe wird dem Finanzminister 
übertragen. 
Baden-Baden, den 1. Oktober 1875. 
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. 
Achenbach. Friedenthal. 
An das Staatsministerium. 
Unter Bezugnahme auf den vorstehenden Allerhöchsten Erlaß vom 1. Okto- 
ber v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der für die 
Provinz Brandenburg zu ernennende Provinzial-Steuerdirektor mit dem 1. Okto- 
ber * W5 in Thätigkeit treten wird. 
Berlin, den 16. Juni 1876. 
Der Finanzminister. 
Camphausen. 
  
(Nr. 8419.) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung des neu kodifizirten Statuts der 
Mansfelbschen Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft. Vom 18. Juni 1876. 
D. Kaisers und Königs Majestät haben unter dem 7. des laufenden Monats 
dem abgeandeten Statut der in Eisleben domizilirten Mansfeldschen Kupfer- 
schiefer bauenden Gewerkschaft vom 10. April 1876. die Genehmigung zu er- 
theilen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amts- 
blatt der Regierung zu Merseburg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 18. Juni 1876. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Achenbach. "6“ 
  
  
Maigirt im Bürean des Stnats-Miristeriunn. 
O#, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hosbuchdruckeret 
' v. Decker).
	        
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