Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

— 181 — 
  
  
  
  
  
Betrag 
für das 
— . Vierteljahr 
7 * Einnahme. van 46 = 
. is 31. Mä 
66 is ar 
Mark. 
I. Finanz-Ministerium. 
1. Domainen. 
1. Grundherrliche Hebungen und Hebungen von veräußer- 
ten Domainen-Objekken . . .. 877,058 
2. Domainen-Amortisationsrenen .. 1,556,214 
3. Ertrag von Domainen-Vorwerkrnn 2,920,657 
4—6. Ertrag von anderen Domainengrundstücken, Mühlen, 
Fischereien, Mineralbrunnen und Bade-Anstalten 25976 
7. Aus der Nutzung des Bernsteinregalls ... 85,000 
8. Zinsen von Aktivkapitallen . . . .. 6,031 
9. Festungsrevenüen .. . ..... . ... . . .... .. .... . ... . . . . . .. 21,906 
10. onstige vermischte Einnahhzhzen 42,321 
Summe Kapitel 1. . . . .. 7,135, 163 
2. Forsten. 
1. ür Her- .......................................... 11,975,000 
2. ür Nebennutzunggen . ... 907,500 
3. us der Jagd . . . . . ... ..... .. . ... . ... ....... ... . ... 85,428 
4—10.Von Nebenbetriebs-Anstaltonon .. . . .. 284,574 
11. Verschiedene andere Einnahmen 94,423 
12—13.| Von den Forst-Akademien zu Neustadt-Eberswalde und 
Münddeeen . . . . . .. 5,575 
Summe Kapitel 2. . . . . . 13352,500 
Summe Kapitel 1. und 2 20/487/663 
Davon geht ab: 
Die dem Kronfideikommiß Fonds durch das Gesetz 
vom 17. Januar 1820. auf die Einkünfte der Do- 
mainen und Forsten angewiesene Rente von jährlich 
2,500,000 Thalern, einschließlich 548,240 Thaler Gold] 1929, 824 
Bleiben 18,557,839 
3. Erlös aus Ablösungen von Domainen-Ge- 
fällen und aus dem Verkaufe von Do- 
mainen= und Forstgrundstücken 900,000 
Summe Kapitel 3. für sich. 
Gr. 841)
	        
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