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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 20—
Juhalt: Kirchengesetz, betreffend die bußtägliche Gottesbienstordnung in der evangellsch-lutherischen Kirche
der Provinz Hannover, S. 278. — Kirchengeseh, betreffend einen veränderten Abdruck des Harz-
esangbuches, S. 276. — Kirchengeseß, betreffend die weitere Verbesserung ungenügend dotirter
farrstellen der evangelisch lutherischen Kirche der Drovinz Hannover, S. 276. — Kirchengesey,
treffend Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 1870., betreffend dle Wahlen der Pfarrer in der
evangelisch-lutherischen Kirche der Vrovinz Hannover, S. 277. — Kirchengeseh, betreffend die
kirchliche Trauung in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 278.
(Nr. 8435.) Kirchengesetz, betreffend die bußtägliche Gottesdienstordnung in der evangelisch-
lutherischen Kirche der Provinz Hannover. Vom 2. Juli 1876.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r
verordnen, unter Zustimmung der Landessynode, betreffend die Ordnung des buß-
täglichen Gottesdienstes in der evangelisch -lutherischen Kirche der Provinz Han-
nover, was folgt:
K. 1.
Der Gottesdienst an den Bußtagen ist in Zukunft der angeschlossenen Liturgie
gemäß einzurichten. In der einzelnen Kirchengemeinde bleibt jedoch die darin her-
ebrachte Liturgie bis dahin in Uebung, daß Pfarrer und Kirchenvorstand überein-
mmend beschließen, die angeschlossene Liturgie ganz oder theilweise einzuführen.
S. 2.
Die durch Ausschreiben des Konsistoriums zu Stade vom 16. September
1784. beziehungsweise durch Ausschreiben der Regierung eingeführte Bußtags-
liurge wird aufgehoben und durch die angeschlossene Liturgie ersetzt, so jedoch,
daß die in letzterer unter I. Nr. 3. 6. 7. und 8., sowie unter II. Nr. 3. ver-
zeichneten Stücke in der einzelnen Kicchengemeinde so lange außer Gebrauch
bleiben, bis Pfarrer und Kirchenvorstand übereinstimmend beschließen, dieselben
ganz oder theilweise einzuführen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1876.
(L. S.) Wilhelm.
Falk.
Jahrgang 1876. (Nr. 8435.) 40 Buß-
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1876.