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Anzeige einer unehelichen Geburt beim #. Wr. 47.
ltegschaftsgerichte (zu B. Nr. 25).
a. Der Dorname war bekannt.
E.N—— Emskirchen, den 3. August 1891.
Dom Standesamt
Emskirchen.
An das
HKgl. Amtsgericht
Marki-Erlbach.
Betreff:
Anzeige der Geburt unehelicher
Kinder gemäß Entschließung des
K. Staatsministeriums des Innern
vom 5. Dezember 1875, Abschnitt II
Siff. 4. Die unverehelichte Dienstmagd
Katarina Scheller, wohnhaft zu Emskirchen,
Sandstraße Haus Nr. 112,
hat am 1. August 1801 nachmittags
um 3 Uhr ein kind weiblichen
Geschlechts dahier geboren, welches
den Dornamen Anna erhalten hat.
Unter Bezugnahme auf die nebenbezeichnete
Ministerialentschließung
beehrt sich gehorsam Unterzeichneter
dieses hiemit ergebenst anzuzeigen.
Gehorsam!
Der Standesbeamte.
N.
#. M.. 42#.
b. Der Dorname war unbekannt.
Die Anzeige lautet wie B. M. 41; nur hat es in der
Anzeige zu heißen:
„welches einen Dornamen noch nicht erhalten hat"“.