Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Der  gegenwaͤrtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur,  oͤffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Coblenz,  den  25.  September  1835.
Friedrich  Wilhelm.
—“]]  —RG

v.  Raumer.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  .und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4317.)  Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Kreis-Obligationen
  des  Conitzer  Kreises  im  Betrage  von  100,000  Thalern.  Vom
25.  September  1855.

Wr  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  2c.

Nachdem  von  den  Kreissiänden  des  Conitzer  Kreises  auf  dem  Kreiscage
vom  12.  Dezember  1854.  beschlossen  worden,  die  zur  Ausführung  der  vom
Kreise  unternommenen  Chausseebauten  erforderlichen  Geldmictel  im  Wege  einer
Anleihe  zu  beschaffen,  wollen  Wir  auf  den  Antrag  der  gedachten  Kreisstaͤnde:
zu  diesem  Zwecke  auf  jeden  Inhaber  lautende,  mit  Zinskupons  versehene,  Seitens
  der  Gläubiger  unkündbare  Obligationen  zu  dem  angenommenen  Betrage
von  100,000  Thalern  ausstellen  zu  dürfen,  da  sich  hiergegen  weder  im  Interesse
der  Gldubiger  noch  der  Schuldner  etwas  zu  erinnern  gefunden  hat,  in  Gemaßheit
  des  F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  zur  Ausstellung  von  Obligationen
  zum  Betrage  von  100,000  Thalern,  in  Buchstaben:  Einhundertlausend
  Thalern,  welche  in  folgenden  Apoints:

10,000  Rehlr.  à  1000  Rthlr.  mit  10  Stück,
20,000  Rthlr.  à  500  Rthlr.  mit  40  Stück,
10,000  Rthlr.  à  100  Rthlr.  mit  100  Stück,
22,500  Rthlr.  à  50  Rrthlr.  mit  450  Stück,
22,500  Rthlr.  à  25  Rthlr.  mit  900  Stück,
15,000  Rthlr.  à  10  Rrhlr.  mit  1500  Stück,

100,000  Rehlr.
nach  dem  anliegenden  Schema  auszufertigen,  mit  Hülfe  einer  Kreissteuer  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  und  nach  der  durch  das  Loos  zu  bestimmenden
Folgeordnung  jährlich  vom  Jahre  1856.  ab  mit  wenigsiens  jährlich  Einem
Prozent