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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 27. —
Juhalt: Geseh, betreffend die Abänderung der Gesetze vom 5. April 1869. (Oesetz-Samml. S. 517.) und
vom 15. Februar 1872. (Gesetz-Samml. S. 165.), S. dao. — Gese)h, betreffend die Verwaltung
der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen in den Provinzen Preußen,
Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, S. 373. — Gesetz, betreffend die Ab-
lösung der Servituten, die Theilung der Gemeinheiten und die Zusammenlegung der Grundstücke für
die Proving Schleswig. Holstein mit Ausschluß des Kreises Herzogthum Lauenburg, S. 377.
(r. 8457.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Gesetze vom 5. April 1869. (Gesetz= Samml.
S. 517.) und vom 15. Februar 1872. (Gesetz Samml. S. 165.). Vom
16. Juni 1876.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
brehnen mit JZustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
S. 1.
Der §. 19. des Gesetzes vom 5. April 1869., betreffend Umwandlung des
Erbleih-,Landsiedelleih-, Erbzins-, Erbpachtverhältnisses in Eigenthum und die
Ablösung der daraus herrührenden Leistungen im Gebiete des Regierungsbezirks
Wiesbaden und in den zum Regierungsbezirk Cassel gebörigen, vormals Groß-
herzoglich Hessischen Gebietstheilen (Gesetz Samml. S. 517.), und der F. 11. des
Gesetzes vom 15. Februar 1872.) betreffend die Ablösung der Reallasten im
Gebiete derselben Landestheile (Gesetz Samml. S. 165.), werden für diejenigen
Regulirungen und Ablösungen) welche bis zum 31. Dezember 1878. beantragt
werden, wie folgt abgeändert:
1) Die in den vorbezeichneten Paragraphen festgestellten Mölösungerenten
lam der Verpflichtete durch arzahlung des 18fachen Betrages
tilgen.
" Die Zahlung muß in Ermangelung einer anderweiten Einigung
spätestens im Ausführungstermine in unzertrennter Summe erfolgen.
2) Erklärt sich der Verpflichtete nicht vor dem Abschlusse des Rezesses
bereit, das Ablösungskapital nach Nr. 1. zu bezahlen, so erfolgt die
Jahrgang 1876. (r. 3457.) 54 Ab-
Ausgegeben zu Berlin den 12. September 1876.