Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  2.

Juhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Ausübung  der  Befugniß  zur  Dispensation  vom  Aufgebote,  S.  3.  —
Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung  eines  Nachtrages  zu  dem  durch  Allerhöchsten  Erlaß
vom  16.  August  1871.  genehmigten  Regulativ  für  die  Verwaltung  der  provinzialständischen  Anstalten
und  Einrichtungen  für  Irre,  Taubstumme  und  Vlinde,  sowie  zur  Unterstüzung  angehender  Erzieherinnen
in  der  Provinz  Posen,  S.  4.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872.
durch  die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  6.

 

(Nr.  8396.)  Verordnung,  betreffend  die  Ausübung  der  Befugniß  zur  Dispensation  vom
Aufgebote.  Vom  8.  Januar  1876.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.

verordnen  auf  Grund  des  §F.  50.  Absatz  1.  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875.
(Reichs-Gesetzbl.  S.  23.)  für  den  Umfang  der  Monarchie,  was  folgt:
«  1

s..

Eine  Befreiung  vom  Aufgebote  kann  in  allen  Fällen  durch  den  Minister
des  Innern  erfolgen;  in  dringenden  Fällen  kann  der  Vorsitzende  der  Aufsichtsbehörde
  eine  Abkürzung  der  für  die  Bekanntmachung  bestimmten  Fristen  (§9.  46.  47.
des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875.)  gestatten  und  bei  vorhandener  Lebensgefahr
  von  dem  Aufgebote  ganz  entbinden.

’3
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

.  3.
Der  Minister  des  Innern  ist  mit  der  Ausführung  dieser  Verordnung
beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  8.  Januar  1876.

(#.  S.)  Wilhelm.

Camphausen.  Er.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.  Falk.  v.  Kameke.
Achenbach.

 

Jahrgang  1876.  (Nr.  8306—9397.)  2  (Nr.  8397.)

Ausgegeben  zu  Berlin  den  19.  Januar  1876.