Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1877. (68)

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(Nr. 8490.) Bekanntmachung) betreffend das Ergebniß der Klassensteuer-Veranlagung für 
das Jahr vom 1. April 1877/78. Vom 28. März 1877. 
A# Grund der Bestimmungen im ; 6. des Gesetzes vom 25. Mai 1873. 
(Gesetz Samml. S. 213.) und im §. 5. des Gesetzes von demselben Tage Gesc 
Samml. S. 222.), sowie im Artikel II. des Gesetzes vom 12. März d. J. 
(Gesetz Samml. S. 19.) wird hierdurch bekannt gemacht, daß an Klassenpee- 
für das Jahr vom 1. April 1877/78. nur 
2 Mark 88 Pfennige 
auf jede 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sind. 
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist gesetzlich (I. 9. des Gesetzes vom 
23. Juni 1876., Gesetz Samml. S. 169.) festzestelt auf. 42)100),000 Mark. 
Aus dem Tahre 1876. und dem ersten Vierteljahre 1877. 
sind im Jahre vom 1. April 1877/78. (&. 6. des Gesetzes 
vom 12. Juli 1876., Gesetz Samml. S. 288.) auszugleichen 150,489 
Der durch Reklamationen und Rekurse entstandene 
Ausfall geten ken Normalbetrag des Jahres 1876. und 
des ersten WVierteljahres 1877. ist festgestellt auif... 841,664 
Summa . . .. . 43,092,153 Mark. 
Veranlagt sind für 187777.. ... 44,989, 2900 
mithin mehr. 1,897,137 Mark. 
Hiernach würden, um die berichtigte Soll. Einnahme von 43,092,153 Mark 
zu erhalten, auf jede 4 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sein: 
2 Mark 87 3/160 Pfennige. 
In Fotge der Gelett vorgeschriebenen Abrundung (Art. II. des Gesetzes vom 
12. d. M., Gesetz Samml. S. 19.) sind für das Jahr vom 1. April 1877/78., 
wie oben bestimmt worden, 2 Mark 930Hfenrig auf je 3 Mark der veranlagten 
Jahressteuer zu entrichten und ist die zsgleichung es Mehrbetrages, welcher 
sich auf 97,565 Mark berechnet, dem nächsten Jahre vorzubehalten. 
Der oben in Ausch gebrachte, im Jahre 1877/78. auszugleichende Betrag 
von 150,489 Mark ergiebt sich aus folgender Ausstellunge 
Die berichtigte Soll- Einnahme für das Jahre 1876. betrug nach der Bekannt- 
machung vom 27. Dezember 1875. S S. 615.) 43,413,303 Mark. 
Dazu tritt für das erste Vierteljahr 1877. (§. 6. des 
Gesetzes vom 12. Juli 1876. (Gesetz= Samml. S. 288.) eine 
Soll-Einnahme dddndndnn . . ... . 10,500,000 
Summa 53,913,303 Mark. 
Das
	        
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