Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1877. (68)

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Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen und dem 
Landtage der Monarchie zur Kenntnißnahme mitzutheilen. 
Berlin, den 11. Mai 1877. 
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. Achenbach. 
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. 
  
(Nr. 8503.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Hessen wegen der Anlage von Eisenbahnen 
von Frankfurt a. M. nach der Riedbahn und von Hanau nach Babenhausen. 
Vom 4. Februar 1877. 
Se# Macjestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine König- 
liche Hohei der Großherzog von Hessen und bei Rhein, von dem Wunsche 
geleitet, die Eisenbahn-Verbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten 
6 erweitern, haben zum Zwecke einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu 
evollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrath Paul Amadeus Gustav 
Reichardt und 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Carl Siegmund 
rsinus; 
Siue Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
ein: 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister, Ministerialrath Dr. Carl Neidhardt, 
von welchen, unter Vorbehalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag verab- 
redet und abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische und die Großherzoglich Hessische Regierung sind 
übereingekommen: 
1) eine Eisenbahn von Frankfurt a. M. nach der Riedbahn unter Be- 
nutzung der durch Preußische Allerhöchste Urkunde vom 24. Februar 1873. 
konzessionirten selbstständigen Einführung der linksmainischen Hessischen 
Ludwigsbahn nach Frankfurt a. M., und 
2) eine Eisenbahn von Hanau nach Babenhausen 
zuzulassen und zu fördern. 
Die Königlich Preußische Regierung wird die Konzession zum Bau und 
Betriebe dieser Bahnen für die in I ebiete liegenden Strecken der Hrsischen 
(Nr. 8502—8503.) 22“ udwigs.
	        
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