1806
Sept. 27
Dec. 7
Okt. 6
608 Urkunden No. #2 —%4.
Sache sieht. Der Magistrat hat vorgestern durch einen Öffentlichen Arschlag
die katholischen Einwohner zum Gehorsam aufgefordert und sie mit
den auf Widersetzlichkeit stehenden Strafen bedrohet. Unter dieses Plakat
hat sich wenige Stunden nachher ein Zettel angeheftet befunden, durch
welchen die katholischen Mitbrüder zur Ermordung aller Protestanten, wie
auch des Stadt-Direktors (welcher selbst ein Katholik ist) aufgefordert worden.
Bey diesen Umständen scheint es mir unumgänglich nöthig, dass die Uebergabe
der Kirche nicht eher vorgenommen werde, als wenn einige militärische
Hülfe zur Hand ist. Der Commissarius hält dafür, dass zum wenigsten
zwey Compagnien Infanterie oder eine Eskadron Dragoner oder
Husaren hierzu erforderlich seyn werde. Wahrscheinlich dürfte indess der
kommandirende General unter jetzigen Umständen, wo ein Vorrücken sämmtlicher
in hiesiger Gegend befindlichen Truppen bevorzustehen scheint, sieh
zur Zurtcklassung eines solchen Commando’s ohne ausdrücklichen Befehl
Sr. M. des Königs nicht ermächtiget halten. Ich habe alle Ursach zu glauben,
dass schon die Gegenwart des Militairs alle Unruhe zurückhalten und äberhaupt
bey bewiesenem Ernst, auch fortdauerndem gemässigten Betragen der
Protestanten, wozu dieselben ernstlich angewiesen sind, sich binnen Kurzem
die Erbitterung geben werde. Sollten des Königs Maj. den Befehl wegen
eines zurückzulassenden Commando’s zu ertheilen geruhen, so dürfte es
zweckmässig seyn, demselben von seiner Bestimmung vorher nichts wissen.
sondern nur dem kommandirenden Officier eventualiter aufgeben zu lassen,
einer etwaigen Requisition der Kammer oder deren Commissarius, Kriegsrath
Sombart, zu genügen. Auch dürfte es nöthig seyn, dass dieser Offhicier
und wenigstens der grösste Theil des Commando aus Protestanten bestände.
Ich habe im jetzigen Zeitpunkt Bedenken getragen, des Königs Maj.
Allerhöchste Person mit einem Bericht wegen dieser Angelegenheit beschwerlich
zu fallen, aber es für meine Pflicht gehalten, E. H. diese Bemerkungen
gehorsamst vorzutragen und Ihrer einsichtsvollen Beurtheilung den davon
zu machenden Gebrauch zu tberlassen.«e ...
In der Staatsraths-Sitzung vom 7. Oktober 1806 wurde jedoch
beschlossen, die Einräumung der Unterkirche vorläufig auszusetzen, hauptsächlich
um ein Einschreiten des Militairs zu vermeiden, und zunächst genau
zu untersuchen, ob auch die Oberkirche allein für die besonderen Arforderungen
des katholischen Kultus ausreiche.
R. 70. Heiligenstadt. II. LX. 13.
Schreiben des Auswärtigen Departements s. unter dem 7. Juli
1804, No. 727.