Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1877. (68)

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(Nr. 8480.) Bekanntmachung, betreffend die der Niederländisch-Westfälischen Eisenbahngesell- 
schaft zu Winterswyk ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und 
Betriebe einer Eisenbahn von Zütphen über Winterswyk und Borken nach 
Gelsenkirchen mit Abzweigung nach Bocholt für das Preußische Staats- 
gebiet. Vom 31. Januar 1877. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Urkunde vom 1. Dezember 1875. 
der Niederländisch-Westfälischen Eisenbahngesellschaft zu Winterswyk den Bau 
und Betrieb einer Eisenbahn von Zütphen über Winterswyk und Borken nach 
Gelsenkirchen mit Abzweigung nach Bocholt für das Preußische Staatsgebiet 
unter gleichzeitiger Verleihung des Enteignungsrechts zu gestatten geruht. 
Die gedachte Urkunde gelangt durch das Amtsblatt der Regierung zu 
Münnster zur Veröffentlichung. 
Berlin, den 31. Januar 1877. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Achenbach. 
  
(Nr. 8180) Be-
	        
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