Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 7.—
Juhalt: Gesed, betreffend die Aufhebung der in den ehemals Hergoglich Nassauischen unb Grohherzoglich
Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Uebergabe
des Grundbesitzes seitens der Eltern an ihre Kinder, S. ss. — Gesetz für die Provinz Schleswig-Holsteln,
die Verletzung der Dienstpflichten des Gesindes betreffend, S. ss. — Gesetz, betreffend die
Befugniß der Kommissarien für die bischöfliche Vermsgensverwaltung in den erledigten Disßzesen,
Iwangsmittel anzuwenden, S. 27. — Bekanntmachung der nach dem Geseh vom 10. April 1872
durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. ös.
(Nr. 8544.) Gesetz, betreffend die Aufhebung der in den ehemals Herzoglich Nassauischen und
Grohherzoglich Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau bestehenden
gesetzlichen Beschränkungen der Uebergabe des Grundbesitzes seitens der Eltern
an ihre Kinder. Vom 23. Januar 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie)
was folgt:
Einziger Artikel.
Die in der Fürstlich Nassauischen Verordnung, d. d. Idstein, den 2. Mai
1707, im dritten Abschnitte der Herzoglich Kussausshen Verwaltungs-Ordnung
für sämmtliche Amtsbehörden vom 5. Zuc 1816 (Nassauisches Verordnungsblatt
1816 S. 66) und in den Landgräflich Hessen-Darmstädtischen Verordnungen
vom 22. Juni 1711 und vom 27. November 1713 enthaltene Bestimmung,
wonach ohne erlangte Dispensation Niemand vor erreichtem sechszigsten
Lebensjahre die Güter seinen Kindern übergeben darf,
wird für die davon betroffenen Theile der Provinz Hessen-Nassau aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Januar 1878.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann.
Ges. Samml. 1878. (Nr. 8544—8545.) 14
Ausgegeben zu Berlin den 19. Februar 1878.