Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

— 323 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 33. — 
  
Inhalt: Gesetz, betreffend die Erwerbung von Grundslücken zum Neubau der geburkshülflichen Klinik der 
Universität zu Berlin, S. 323. — Bekanntmachung der nach dem Geseßh vom 10. April 1872 
durch die Regierungs- Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden c., S. 324. 
  
(Nr. 8582.) Gesetz, betreffend die Erwerbung von Grundstücken zum Neubau der geburts- 
hülflichen Klinik der Universität zu Berlin. Vom 27. Dezember 1878. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen . 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 
K. 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Erwerbung von Grundstücken 
zum Neubau der geburtshülflichen Klinik der Universität zu Berlin die Summe 
von Einer Million zweihunderttausend Mark zu verwenden. 
S. 2. 
Die Mittel zur Leistung dieser Ausgabe sind zunächst vorschußweise aus 
bereiten Beständen der Generalstaatskasse zu entnehmen. 
Die Deckung des Vorschusses erfolgt durch den Staatshaushalts-Etat für 
das Jahr vom 1. April 1879/1880. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1878. 
(#. S.) Wilhelm. 
Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. 
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
Oes. Samml. 1878. (Nr. 8582.) 55 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1878.
	        
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