Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

— 13 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 4.— 
  
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung einer Königlichen Eisenbahnkommission mit dem 
vorläusigen Sitze in Stettin für die staatsseitige Verwaltung der zum Unternehmen der Berlin- 
Stettiner Eisenbahngesellschaft gehörigen Hinterpommerschen Iweigbahnen Stargard- Cöslin-Colberg 
und Cöslin-Danzig, S. 138. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 burch 
die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 14. 
  
(Nr. 8540.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Dezember 1877, betreffend die Errichtung einer 
Königlichen Eisenbahnkommission mit dem vorläufigen Sitze in Stettin für 
die staatsseitige Verwaltung der zum Unternehmen der Berlin--Stettiner 
Eisenbahngesellschaft gehörigen Hinterpommerschen Zweigbahnen Stargard- 
Cöslin-Colberg und Cöslin= Danzig. 
A## Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. genehmige Ich, daß zum Zwecke 
der Laatssetigen Uebernahme der Verwaltung und des Betriebes der zum Unter- 
nehmen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft gehörigen Hinterpommerschen 
Zweigbahnen Stargard-Cöslin--Colberg und Cöslin-Danzig eine der Direktion 
der Ostbahn unterstellte Eisenbahnkommission vorläufig mit dem Sitze in Stettin 
errichtet wird. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 24. Dezember 1877. 
Wilhelm. 
  
Achenbach. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
Ges. Samml. 1878. MNr. 8540) 4 
Ausgegeben zu Berlin den 4. Februar 1878.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.