Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  4.—

 

Inhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Errichtung  einer  Königlichen  Eisenbahnkommission  mit  dem
vorläusigen  Sitze  in  Stettin  für  die  staatsseitige  Verwaltung  der  zum  Unternehmen  der  Berlin-Stettiner
  Eisenbahngesellschaft  gehörigen  Hinterpommerschen  Iweigbahnen  Stargard-  Cöslin-Colberg
und  Cöslin-Danzig,  S.  138.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  burch
die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  14.

 

(Nr.  8540.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  24.  Dezember  1877,  betreffend  die  Errichtung  einer
Königlichen  Eisenbahnkommission  mit  dem  vorläufigen  Sitze  in  Stettin  für
die  staatsseitige  Verwaltung  der  zum  Unternehmen  der  Berlin--Stettiner
Eisenbahngesellschaft  gehörigen  Hinterpommerschen  Zweigbahnen  Stargard-Cöslin-Colberg
  und  Cöslin=  Danzig.

A##  Ihren  Bericht  vom  19.  Dezember  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  zum  Zwecke
der  Laatssetigen  Uebernahme  der  Verwaltung  und  des  Betriebes  der  zum  Unternehmen
  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahngesellschaft  gehörigen  Hinterpommerschen
Zweigbahnen  Stargard-Cöslin--Colberg  und  Cöslin-Danzig  eine  der  Direktion
der  Ostbahn  unterstellte  Eisenbahnkommission  vorläufig  mit  dem  Sitze  in  Stettin
errichtet  wird.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  24.  Dezember  1877.

Wilhelm.

 

Achenbach.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.
Ges.  Samml.  1878.  MNr.  8540)  4

Ausgegeben  zu  Berlin  den  4.  Februar  1878.