Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

3

Für  Commenthure  erster  Klasse:

Ein  in  acht  Spitzen  ausgehendes,  mit  weißem  Schmelzwerk  uberzogenes  —  in  Golo
eingefaßtes  Kreuz,  das  in  seinen  vier  Winkeln  kleinere  Zwischenstrahlen  von  hellem  Golde
zeigt.  In  der  Mitte  des  Kreuzes  ein  runder  Schild  von  weißem  Schmelzwerk  mit  der
Namens-Chiffre  F.  und  einer  Krone  darüber  in  Gold.  Rings  um  den  Schild  auf  einem
Ringe  von  blauem  Schmelzwerk  der  Wahlspruch:  „Gott  und  mein  Recht.“

Ein  in  acht  Spitzen  sich  endigender  Stern,  zwischen  dessen  vier  in  Silber  ausgeführten
Hauptfeldern  kleinere  Zwischenstrahlen  in  hellem  Golde  hervortreten.  Der  Mittelschild  des
Sterns  zeigt  auf  goldenem  Grunde  das  Bild  des  verewigten  Königs  Friedrich  in  mattem
Golde,  umgeben  von  einem  Ringe  aus  blauem  Schmelzwerk,  worauf  der  Wahlspruch:
„Gott  und  mein  Recht."

Für  Commenthune  zweiter  Klasse:
Dasselbe  Kreuz  wie  bei  den  Commenthuren  erster  Klasse.

Für  Ritter:
CEin  kleineres  in  acht  Spitzen  ausgehendes  —  mit  weißem  Schmelzwerk  übergogenes,
in  Gold  eingefaßtes  Kreuz,  in  dessen  Mitte  ein  runder,  von  einem  goldenen  Ringe  umgebener
  weißer  Schild  die  Namens-Cpiffre  F.  mit  einer  Krone  darüber  in  Gold  zeigt  und
in  dessen  vier  Winkeln  kleinere  Zwischenstrahlen  von  hellem  Golde  sichtbar  sind.

Die  Farbe  des  Ordensbandes  ist  königsblau.

4.
Das  Großkreuz  wird  an  breitem  Bande,  welches  über  die  rechte  Schulter  nach  der
linken  Hüfte  geht,  der  Stern  auf  der  linken  Seite  der  Brust  getragen.

Von  den  Commenthuren  wird  das  Kreuz  an  einem  schmäleren  Bande  um  den  Hals,
don  den  Commenthuren  erster  Klasse  daneben  der  Stern  auf  der  linken  Seite  der  Brust,
von  den  Rittern  das  Kreuz  am  Knopfloche  getragen.

5.
ne  Die  Mitglieder  des  Ordens  haben  die  dadurch  erhaltene  Würde  in  ihre  Titel  aufzuaen
  uu  Von  den  Großkreuzen  ist  der  Ordensstern  dem  Wappenschilde  zu  unterlegen;
*  den  Commenthuren  der  Orden  an  einem  Bande  um  den  Wappenschild  herum,  von
Rittern  an  einer  Schleife  unter  dem  Schilde  anzubringen.