Metadata : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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129.
Ausbewahren  des  Samens.
Der  gewonnene  Samen  muß  so  aufbewahrt  werden,  daß  er  seine
Keimkraft  behält.  Man  verfährt  bei  den  wichtigsten  Holzarten  auf
folgende  Weise:

   

Figur  83a.  Figur  d#b.  Figur  d.
Zerreichel.  Stieleichel  Tranubeneichel.
Eicheln.

Die  gesammelten  Eicheln  (Figur  83,  84,  85)  werden  (nachdem  sie
getrocknet  sind)  bis  zur  Herbstsaat  in  bedecktem  luftigem  Raume  (auf
Tennen,  Böden),  sonst  im  Freien  unter  Schutzdächern  und  unter  Ziehung
von  Umfassungsgräben  gegen  Thiere,  dünn,  nicht  über  30  cm  hoch,
aufgeschüttet  und,  so  oft  es  nöthig  ist,  zur  Vermeidung  der  Erhitzung
gründlich  umgeschippt.  Hat  man  keine  Mäuse  oder  Auffrieren  oder
Ueberschwemmung  zu  fürchten,  so  ist  Herbstsaat  die  Regel,  da  die
Ueberwinterung  schwierig  ist.  Beim  Ueberwintern  hat  man  auf
trockene  Lagerstätte  und  gehörigen  Luftzug  zu  achten,  damit  die  Eicheln
sich  nicht  erhitzen  und  schimmeln  oder  zu  früh  keimen;  zu  viel  Luftzug
  oder  Frost  verdirbt  sie  ebenfalls.  Am  besten  bewahrt  man  sie
im  sog.  Alemann'schen  Schuppen  auf,  dessen  Construction  kurz
folgende  ist:

In  der  Nähe  von  Forsthäusern  wird  an  einem  trockenen  Ort  eine
Grube  von  etwa  2  m  Breite,  30  cm  Tiefe  und,  je  nach  der  Menge
der  Eicheln,  von  entsprechender  Länge  unter  wallartiger  Aufhäufung
des  Auswurfes  so  groß  gegraben,  daß  noch  ein  Theil  des  Raumes
(0.5—1  m)  frei  bleibt,  um  die  Eicheln  dahin  umzuschippen.  Ueber
der  Grube  wird  ein  dichtes  Strohdach  gebaut,  in  dessen  beiden  Giebeln

man  verschließbare  Oeffnungen  anbringt.  Bei  strengem  Frost  werden
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