Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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g.  11.

Der  Staat  ist  berechtigt,  alle  für  ihn  aus  diesem  Vertrage  hervorgebenden
Rechte  und  Verpflichtungen  auf  das  Reich  zu  übertragen.

S.  12.
Der  Stempel  dieses  Vertrages  bleibt  außer  Ansatz.
Berlin,  den  27.  August  1879.

Rötger.  Rapmund.  Dr.  Frölich.
Cöln,  den  10.  Oktober  1879.

Die  Direktion  der  Cöln-Mindener  Eisenbahngesellschaft.
D.  Oppenheim.  Kühlwetter.

(Nr.  8678.)