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g. 11.
Der Staat ist berechtigt, alle für ihn aus diesem Vertrage hervorgebenden
Rechte und Verpflichtungen auf das Reich zu übertragen.
S. 12.
Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz.
Berlin, den 27. August 1879.
Rötger. Rapmund. Dr. Frölich.
Cöln, den 10. Oktober 1879.
Die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft.
D. Oppenheim. Kühlwetter.
(Nr. 8678.)