Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

MRugen  —  Schenkung.  97

gehen  derselben  Art  zwan  vorliegt,  jedoch  bei  der  Uebertretung,

  welche  den  Rückfall  bildet,  elne  andere  Strafart  anzuwenden

  ist,  als  bei  der  ersten  Ubtetretung?  X,  273.
Räückfall  im  Gewohnheitsbetrug.  VI,

UMügen:  verschiedene  Bedentungen  *'ie  kne:  II.  369.
Was  h.  eine  Injurie  rügen?  ib.

Sachlegitimation:  deren  RNatur.  IV,  05.  Prüfung  des
Lehrsatzes,  daß  die  Berichtigung  der  S.  L.  in  jedem  Theil
des  Prozesses  von  den  Partheien  verlungt  werden  könne.
66.  Hat  der  Rlchter  von  Amtswegen  für  die  S.L.  zu

.sorgen?  67.  Bewirkt  deren  Mangel  Nichtiakeit  2  68,  384.
Von  ver  erc.  delicientis  legitimat.  ad  causam.  70.  Wodurch
  kann  die  S.#L.  durch  Erbfolge  hergestellt  werden?  1,
47.  Ueber  die  S.L.  kann  ein  abgekürztes  Verfalren  elntreten.
  III,  80.  S.L.  im  Provokationsprozeß.  V,  364.

Sachverständige:  sind  fie  in  Gegenwart  der  Parthelen  zu
vernehmen?  VI,  60.  Bei  S.  V.  entscheidet  in  der  Negel
die  Stimmenmehrheit.  IV,  97.  Verfahren  bei  mangelhaftem
  Gutachten  der  S.  V.  VIII,  176.  Ueber  den  Lohn  für
Dienste  können  S.  .  vernommen  werden.  I,  48.  Bestimmung
  der  S.  V.  bei  gerichtlichen  Schätungen.  IX,  21,
Note  6.  Bel  Schätzungen  wegen  Erpropriation  nach  dem
Gesetz  v.  1837  sind  die  S.  V.  abom  Gericht,  nicht  von  der
Parthei,  zu  bestimmen.  VIII,  2

Schaden:  zur  Lehre  von  der  Weicherung  mit  dem  Schaven
  elnes  Andern.  l,  177.

Schadensersas,  s.  Entschädlgung,  Entschädigungsklagen


Schärfungs=  und  nßsWmF  der  Strafgerichte
zwelter  Instanz.  VII,  285.  S.  auch  Strafschärfung.
Schatz  :  wird  durch  Verhehlung  eines  gefundenen  Schatzes
ein  nairog  oder  eine  Unterschlagung  begangen?  V,  232.

Schätzung:  desfalliges  Verfahren  bei  Subbastationen.  IV,  17.
Bei  Zwangsabtretung  des  Grundeigenthums  für  öffentliche
Zwecke.  VIIIl,  268.  Deögleichen  Bebuss  der  Ausmittelung
der  Berufungssumme.  IV,  377.  Schätzungen  in  Strassachen.
  V,  43.  Kann  dle  idliche  Schätzung  nach  Art.  293,
I##  S:#.  die  Stelle  des  juram.  in  litem  vertreten  2  ib.  273.

Schauspieler:  dessen  Gerichtsstand.  V,  37.

Scheldung:  von  Tisch  und  Bett,  s.  Ebescheidung.

Schenkung:  über  die  Vermuthung  einer  freigebigen  Mösscht
bei  Aufwendungen  der  Aeltern  für  die  Kinder.  IX,  22.  Die
Acceptation  der  Schenkung  ist  als  geschehen  Wi  wenn
die  Schenkung  auf  Bitte  des  Donators  erfolgt  ist.  VII,  48.
Bedarf  jede  Schenkung  der  Acceptation?  VII,  329.  Ist
die  Schenkung  eines  Siegelmäßigen  (bezüglich  der  Summe)
an  das  Erforderniß  der  Insinnatlon  gebunden?  Il,  205.

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