Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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3 
t 
4) 
— 113 — 
Uebertrag 
b) von den durch das Gesetz vom 17. Juni 1874 (Gesetz- 
Samml. S. 256) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 22 950 000 Mark zum Bau der Eisen- 
bahn von Insterburg über Darkehmen, Gol- 
dap und Oletzko nach Prostken zum Anschluß 
an die Russische Bahn 
Grajebvo . ... 
von 16 800 000 Mark zum 
Bau der Eisenbahn von 
Jablonowo über Graudenz 
nach Laskowit . . 
von 55 500 000 Mark zum 
Bau der Eisenbahn von 
einem Punkte an der 
Stargard-Posener Bahn 
wischen Rokietnice und 
Poser über Schneidemühl 
nach Belgard, Rügen- 
waldermünde und Stolp- 
münde . . .... . . . . . . . . . .. 
von 24 150 000 Mark zum 
Bau der Eisenbahn von 
Dittersbach über Neurode 
nach Glats. 
von 13500 000 Mark zum 
Bau der Eisenbahn von 
Cassel über Helsa nach 
Waldkappel zum Anschluß 
an die Bahn von Berlin 
nach Wetzlllr . .. 
von 18 900 000 Mark zum 
Bau der Eisenbahn von 
Dortmund nach Ober- 
hausen resp. Sterkrade 
nebst Zechenzweigbahnen. 
6 600 000 
3000 000 
18 300 000 
2 000 000 
5 500 000 
1 000 000 
on: Bialystock nach 
Mark, 
  
zusammen. 
c) von dem durch das Gesetz vom 9. Juli 1875 
(Gesetz-Samml. S. 529) zum Ankauf und zur 
Vollendung der Pommerschen Central-Eisenbahn 
(Tr. 8764.) 
mit 15 300 000 Mark bewilligten Kredite 
zu übertragen 
34 290 163/26 Mark, 
36 400 000 
3 000 000 - 
  
73 690 163/26 Mark
	        
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