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Vertrag,
betreffend
die Ansprüche der Agnaten der Philippsthaler Linien des Hessischen
Fürstenhauses an das Fideikommißvermögen des vormals Kurhessischen
Hauses, vom 13. Dezember 1880.
Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König bestimmt haben, daß dem von
den Agnaten der Philippsthaler Linien des Hessischen Fürstenhauses kundgegebenen
Wunsche, die Ansprüche dieser Linien an das Fideikommißvermögen des vormals
Kurhessischen Hauses durch ein Abkommen geregelt zu sehen, entsprochen werde,
haben die Unterzeichneten, nämlich:
der Geheime Oberfinanzrath Dr. jur. Hans Rüdorff und
der Legationsrath Dr. jur. Oswald Freiherr v. Richthofen
als Bevollmächtigte der Königlichen Staatsregierung,
der Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Friedrich Renner
als Bevollmächtigter Ihrer Hochfürstlichen Durchlauchten des Land-
grafen Ernst von Hessen und des Prinzen Karl von Hessen-
Philippsthal, sowie des Landgrafen Alexis von Hessen-Philippsthal=
Barchfeld, und
der Rechlsanwalt und Notar Wilhelm Laymann
als Bevollnjchtigter Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Prinzen
Wilhelm von Hessen-Philippsthal-Barchfeld,
vorbehaltlich der Allerhöchsten und Höchsten Genehmigung folgende Punkte ver-
abredet:
Artikel 1.
Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten der Landgraf Ernst von Hessen, der
Prinz Karl von Hessen-Philippsthal, der Landgraf Alexis von Hessen-Philipps-
thal-Barchfeld und der Prinz Wilhelm von Hessen-Philippsthal-Barchfeld be-
geben Sich für Sich und Ihre Deszendenz hierdurch des seither von Ihnen in
Auspruch genommenen Rechtes, diejenigen Verpflichtungen und Anerkenntnisse,
welche Seine Königliche Hoheit der Landgraf Friedrich von Hessen in den
Artikeln 1 und 2 des zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und Könige und
Seiner Königlichen Hoheit dem Landgrafen Friedrich von Hessen am 26. März
1873 zu Berlin abgeschlossenen Vertrages zu Gunsten der Krone Preußen ein-
gegangen ist, anzufechten, übertragen die Ihnen und Ihrer Deszendenz an dem
Familienfideikommisse des Kurfürstlichen Hauses, insbesondere den in den vor-