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Beschwerden und Einsprüche der zu 2 gedachten Art sind innerhalb einer
Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Abgabebeiträge bei dem
Amtsvorsteher anzubringen. Einsprüche gegen die Höhe von Amtzzuschlägen zu
den direkten Staatssteuern, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzteren richten,
sind unzulässig.
Gegen den Beschluß des Amtsausschusses findet innerhalb zwei Wochen die
Klage bei dem Kreisausschusse statt. Hierbei finden die Vorschriften des §. 19
Absatz 3 Satz 2 Anwendung.
Die Beschwerden und die Einsprüche, sowie die Klage, haben keine auf-
schiebende Wirkung.
*)
Unterläßt oder verweigert ein Amtsverband die ihm gesetzlich obliegenden,
von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen
auf den Haushaltsetat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, so verfügt
der Landrath unter Anführung der Gründe die Eintragung in den Etat,
beziehungsweise die Feststellung der außerordentlichen Ausgabe.
Gegen die Verfügung des Landrathes steht dem Amtsverbande innerhalb
zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte zu. Zur Ausführung
der Rechte des Amtsverbandes kann der Amtsausschuß einen besonderen Ver-
treter bestellen.
S. 74.
Der Landratb wird vom Könige ernannt.
Der Kreistag ist befugt, für die Besetzung des erledigten Landrathsamtes
geeignete Personen, welche seit mindestens einem Jahre dem Kreise durch Grund-
besitz oder Wohnsitz angehören, in Vorschlag zu bringen.
Geeignet zur Bekleidung der Stelle eines Landrathes sind diejenigen Per-
sonen, welche:
1) die Befähigung zum höheren Verwaltungs= oder Justizdienste erlangt
haben, oder
2) dem Kreise seit mindestens einem Jahre durch Grundbesitz oder
Wohnsitz angehören und zugleich mindestens während eines vierjährigen
Jeitraums entweder
a) als Referendare im Vorbereitungsdienste bei den Gerichten und
Verwaltungsbehörden,
oder
b) in Selbstverwaltungsämtern des betreffenden Kreises, des Bezirkes
oder der Provinz — jedoch nicht lediglich als Stellvertreter oder
als Mitglieder von Kreiskommissionen
thätig gewesen sind.