Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

— 273 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 14. — 
  
Inhalt: Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung 
öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser (Gese Samml. 1868 S. 277), S. 273. — 
Gesetz zur Ergänzung des Gesees, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder vom 13. März 
1878 (Gesetz= Samml. S. 132), S. 275. — Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestim- 
mungen über die Tagegelder der gesandtschaftlichen Beamten, S. 276. — Verfügung des Justiz- 
ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Elze, 
S. 277. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs- 
Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 278. 
  
(Nr. 8782.) Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, be- 
treffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlacht- 
häuser (Gesetz Samml. 1868 S. 277). Vom 9. März 1881. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, 
was folgt: 
Artikel J. 
Die I§. 2 und 14 des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Er- 
richtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser, erhalten folgende 
Fassung: 
S. 2. 
Durch Gemeindebeschluß kann nach Errichtung eines öffentlichen Schlacht- 
hauses angeordnet werden: 
1) daß alles in dasselbe gelangende Schlachtvieh zur Feststellung seines 
Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem Schlachten einer Unter- 
suchung durch Sachverständige zu unterwerfen ist; 
2) daß alles nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtete frische 
Fleisch in dem Gemeindebezirke nicht eher feilgeboten werden darf, bis 
es einer Untersuchung durch Sachverständige gegen eine zur Gemeinde- 
kasse fließende Gebühr unterzogen ist 
Ges. Samml. 1881. (Tr. 8782.) 39 
Ausgegeben zu BVerlin den 16. April 1881.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.