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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 16. — —
Inhalt: Allerböchster Erlaß, betreffend die Verufung einer außerordentlichen Sunode für die evangelisch-
reformirten Gemeinden in der Provinz Hannorer, S. 235. — Verordnung, betreffend die Zusam-
mensetzung und Zuständigkei: der für die erangelisch refermirten Gemeinden in der Prorinz Hannover
zu bernsenden außerordentlichen Synede, S. ###. — Verfügung des Justizminister, betreffend die
Aulegung des Cirunduchs für einen Uheil der Vezirke der Amtogerichte Hannover und Burtehnde,
S. 290. — Bekanntmachung, betressend den Klassen= und Einlommensteuererlaß für das Jahr vom
1. April 1881 82, S. 21. . Belauntmachung der nach dem Geset vom 10. April 1872 durch
die Regierungs= Amtsblätter publizirten landesberrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 252.
(Nr. 8790.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Mai 1881, betreffend die Berufung einer außer-
ordentlichen Synode für die evangelisch reformirten Gemeinden in der Pro-
vinz Hannover.
A## Ihren Bericht vom 27. v. M. genehmige Ich hierdurch die Berufung einer
außerordentlichen Synode zur Berathung einer Kirchengemeinde= und Spnodal-
ordnung für die evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover. Indem
Ich Ihnen die von Mir vollzogene Verordnung, betreffend die Zusammensetzung
und Zuständigkeit der für die evangelisch-reformirten Gemeinden der Provinz
Hannover zu berufenden außerordentlichen Synode, nebst dem derselben vorzu-
legenden Entwurf einer Kirchengemeinde= und Synodalordnung für die reformirte
Kirche der Provinz Hannover anbei zugehen lasse, beauftrage Ich Sie, die
Zusammenberufung der Synode alsbald zu veranlassen und über das Ergebniß
ihrer Berathungen demnächst weiter zu berichten.
Dieser Mein Erlaß und die Verordnung vom heutigen Tage, betreffend
die Zusammensetzung und Zuständigkeit der außerordentlichen Synode, sind durch
die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichn.
Wiesbaden, den 1. Mai 1881.
Wilhelm.
Puttkamer.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Ges. Samml. 1881. (Nr. 8790 W)91.) 43
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juni 1881.