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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 20 —
Inhalt: Ministerial- Erklärung, betreffend die Aushebung der zwischen Preußen und Waldeck- Vurmont
unterm 3./13. März 1869 abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Ausdehnung des gegenseitigen Rechts.
schutzes hinsichtlich der Forst., Feld., Jagd-, Fischerei= und ähnlichen Frevel und Polizeiübertretungen,
S. 301. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für den Bezirk
des Amtsgerichts Meinersen, mit Ausschluß des Bezirks der Gemeinde Wendesse, S. 302. — Belannt=
machung der nach dem Geseb vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amlsblätter publizirten
landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 103.
(Nr. 8798.) Ministerial Erklärung) betreffend die Aufhebung der zwischen Preußen und
Waldeck-Pyrmont unterm 3./13. März 1869 abgeschlossenen Uebereinkunft
wegen Ausdehnung des gegenseitigen Rechtsschutzes hinsichtlich der Forst.,
Feld., Jagd., Fischerei, und ähnlichen Frevel und Polizeiübertretungen.
Vom 17. Juni 1881.
N die Verabredung getroffen worden ist, die zwischen Preußen und dem
Fürstenthum Waldeck unter dem 3./13. März 1869 abgeschlossene Uebereinkunft
wegen Ausdehnung des gegenseitigen Rechtsschutzes hinsichtlich der Forst-, Feld-,
Jagd., Fischerei= und ähnlichen Frevel und Polizeiübertretungen aufzuheben, so
ist zu Urkund dessen die gegenwärtige Erklärung ausgefertigt worden, um gegen
eine entsprechende Erklärung des Landesdirektors der Fürstenthümer Waldeck und
Pyrmont ausgewechselt zu werden.
Berlin, den 17. Juni 1881.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
(L. S.) Limburg-Stirum.
Ges. Samml. 1881. (Nr. 8798—8799.) 47
Ausgegeben zu Berlin den 18. Juli 1881.