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dessen die gegenwärtige Erklärung ausgefertigt worden, um gegen eine entsprechende
Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums ausgetauscht zu werden.
Berlin, den 24. September 1880.
Der Koͤniglich Preußische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
(I. S.) Graf zu Limburg-Stirum.
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstim-
mende Erklärung des Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums vom 24. August
1880 ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 26. August 1881.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Busch.
(Nr. 8808.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Apenrade. Vom 16. August 1881.
A## Grund des F. 14 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Schleswig-Holstein (Gesetz Samml. 1873 S. 241, 1879 S. 12) bestimmt der
Justizminister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das
Grundbuch im §. 12 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Apenrade gehörigen Bezirke der Ge-
meinden Loitkirkeby, Barsmark, Stollig, Schauby, Nörby, Bodum,
Barsö, Hökeberg, Osterterp, Bedstedt, Mohrbeck, Arendorf, Hellevadt,
Horsbyk, Clautoft, Schweilund, Hydevadt, Oerslef, Hinderup, Norder-
Hostrup, Hönkys, Oebening
am 1. Oktober 1881 beginnen soll.
Ems, den 16. August 1881.
Der Justizminister.
Friedberg.
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