Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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Bürgermeistereien Bellevaux und Weismes, sowie der Landgemeinden 
Faymonville und Sourbrodt der Bürgermeisterei Büttgenbach, 
in der Rheinprovinz 
als Geschäftssprache gestattet. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 12. Oktober 1881. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Puttkamer. Friedberg. 
(Nr. 8814.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Hafens in Brunsbüttel, 
Kreises Süderdithmarschen, Kegierungsbezires Schleswig, bis auf Weiteres 
zu erheben sind. Vom 20. September 1881. 
A. A, Hafengeld wird entrichtet: 
I. von Schiffsfahrzeugen 
1) von 12 Kubikmeter Netto-Raumgehalt und darunter 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Eingannee 10 Pf. 
Ausgageaas 10 
für jedes Fahrzeug, 
b) wenn sie Ballast führen oder leer sind Nichts; 
2) von mehr als 12 Kubikmeter bis zu einschließlich 100 Kubik- 
meter Netto-Raumgehalt 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Eingangeeeeenn 7 Bf. 
. Ausganngenn 7 
b) wenn sie Ballast führen oder leer sind: 
beim Eingungen 5 M. 
Ausgane ........ 5· 
für jedes Kubikmeter;
	        
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