— 1 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 1.—
Juhalt: Geseh, betreffend die Veränderung der Grenzen des Stadtbezirks Berlin und des Kreises Teltew,
S. 1. — Bekanntmachung der nach dem Geseh vom 10. April 1872 durch die Regierungs-
Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 2.
Nr. 8747.) Gesetz, betreffend die Veränderung der Grenzen des Stadtbezirks Berlin und
des Kreises Teltow. Vom 15. Januar 1881.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt:
C. 1.
Der Gutsbezirk Thiergarten mit Einschluß des Zoologischen Gartens, des
Seeparks bis zum alten Landwehrgraben und des Fasanerieterrains bis zur
Pappelallee wird unter Abtrennung von dem Kreise Teltow mit dem Gemeinde-
bezirk der Haupt= und Residenzstadt Berlin vereinigt.
. 2.
Die in Folge der Vorschrift des F. 1 erforderliche Regelung der Verhältnisse
ist, unbeschadet aller Privatrechte Dritter, im Verwaltungswege zu bewirken;
Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entscheidung des Ober-
verwaltungsgerichts.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 15. Januar 1881.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Gr. zu Eulenburg. Maybach.
Bitter. v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
Ges. Samml. 1881. (Nr. 8747.) 1
Ausgegeben zu Berlin den 25. Januar 1881.