— 223 —
KG. 17.
Die allgemeinen Bestimmungen für künftig zu erlassende Deichstatute vom
14. November 1853. (Gesetz Samml. vom Jahre 1853. S. 935. ff.) sollen
für den Deichverband der Neuen Binnen-Nehrung Galtigkeit haben, soweirt sie
in Vorstehendem nicht abgeändert sind.
K. 18.
Abänderungen des vorstehenden Deichstatuts können nur unter landesherrlicher
Genehmigung erfolgen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. April 1864.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
(Nr. 5870.) Allerhöchster Erlaß vom 18. April 186 A., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen im Kreise
Gumbinnen: 1) von Gumbinnen über Walterkehmen bis zur Goldaper
Kreisgrenze in der Richtung auf Goldap, 2) von Gumbinnen über Nemmersdorf
bis zur Darkehmer Kreisgrenze in der Richtung auf die Kraupischkehmen-Darkehmer
Staatsstraße, 3) von dem Dorfe Cannapinnen an
der Tilsit-Gumbinner Staats-Chaussee über Brackupnen und Mingstimmen
bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtung auf die Pillkallen-=Tilsiter
Staatsstraße.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen
im Kreise Gumbinnen, Regierungsbezirk Gumbinnen: 1) von Gumbinnen
über Walterkehmen bis zur Goldaper Kreisgrenze in der Richtung auf Goldap,
2) von Gumbinnen über Nemmersdorf bis zur Darkehmer Kreisgrenze in der
Richtung auf die Kraupischkehmen-Oarkehmer Staatsstratze, 3) von dem Dorfe
Cannapinnen an der Tilsit-Gumbinner Staats-Chaussee über Brackupönen und
Mingstimmen bis zur Pillkaller Kreisgrenze in der Richtung auf die Pillkallen=Tilsiker
Staatsstraße, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
Gumbinnen das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung
(Nr. 5969—5871) der