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Nr. 29. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn
Böhlen bei Rötha — Espenhain betreffend;
vom 28. April 1913.
Das Finanzministerium hat beschlossen, die vollspurige Nebenbahn von Böhlen
bei Rötha nach Espenhain
am 1. Mai 1913
dem öffentlichen Verkehre zu übergeben.
Dresden, am 28. April 1913.
Finanzministerium.
v. Seydewitz.
Zwingenberger.
Nr. 30. Verordnung,
eine Abänderung der Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbeordnung
vom 28. März 1892 betreffend;
vom 2. Mai 1913.
Der §2 der Verordnung, die Ausführung der Gewerbeordnung für das Deutsche
Reich betreffend, vom 28. März 1892 (G.= u. V.-Bl. S. 28) erhält folgenden vierten
Absatzt
Ortspolizeibehörde im Sinne der §8 37 und 76 der Gewerbeordnung
ist die Kreishauptmannschaft, soweit es sich um die Regelung der Unterhaltung
des öffentlichen Verkehrs zwischen einzelnen Ortschaften durch fahrplan-
mäßigen Betrieb von Kraftfahrzeugen handelt.
Dresden, den 2. Mai 1913.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Tranitz.