zwischen Schlei und Eider und in der Arensharde. 13
erholt und durch Heranziehen von Massen anderer Stammesgenossen
und neuer Ansiedler gestärkt hatten, konnte eine Ausbreitung ihres
Bolkstums über die alten Reichsgrenzen erfolgen, sobald die politischen
Verhältnisse es gestatteten. Das einzige Gebiet aber, das von dem
Herzogtum für eine eigentliche Besiedelung, für die Anlegung deutscher
Dörfer offen stand, war die langumstrittene, lange öde, noch wenig
oder gar nicht bewohnte Landschaft zwischen Schlei und Eider. Hier,
wo weite Waldungen, wie im östlichen Holstein, durch Rodungen die
Begründung von Ortschaften ermöglichten, wo sich von Norden her
eben erst jütische Ansiedler an den Grenzen festzusetzen begannen, hier
war es, wo zuerst die beiden Völkerstämme kolonisierend aufeinandertrasen,
um ihre Kräfte miteinander zu messen. Geschlossene bäuerliche
Ansiedelungen, in die ein fremdes Volkstum wie ein Keil sich nicht in
Zukunft einschieben konnte, haben hier zuerst auf dem Boden des Herzogtums
den Grund zum Deutschtum gelegt und sich nicht bloß als national
unbedingt widerstandsfähige Volkskörper erwiesen, sondern auch die
Kraft gezeigt, weiter nach Norden und nach Westen ihr Volkstum auszubreiten.
Eine Darstellung der allmählichen Germanisierung des Herzogtums
Schleswigs hat daher zunächst die Besiedelung dieser in nationaler
ebensosehr wie in staatsrechtlicher Beziehung so eigenartigen Gebiete in
näheren Betracht zu ziehen.
Die Landschaft zwischen Schlei und Eider.
Es ist eine bezeichnende Tatsache, daß das Gebiet zwischen Schlei
und Eider vielfach noch bis in das 19. Jahrhundert hinein nicht zu
dem Herzogtum Schleswig sondern zu Holstein gerechnet und als ein
Teil des deutschen Reiches angesehen ward, obwohl staatsrechtlich die
Eider und Rendsburg als die alte Grenze des h. römischen Reiches
galt. Es hängt diese Anschauung augenscheinlich mit Erinnerungen zusammen,
die sich an die Begründung jener deutschen Grenzmark unter
der Regierung Kaiser Ottos II knüpften. 1) Obwohl diese Gebiete später
wieder förmlich an Dänemark abgetreten waren, mußte ihre Besitznahme
1) Abt. I. 58 ff. Bemerkenswert erscheint, daß in einem Indulgenzbrief
des Papstes Nicolaus IV. an die Klosterkirchen in Flensburg und Schleswig vom
Jahre 1291 steht: Slesvicensis dioecesis in Holsatia ad Sliam fluvium. Seidelin,
Diplom. Fleusb. I. 14.