Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Ersatz  des  Schabens  und  sämtlicher  Antersuchungs-Kosten
  verurtheilt.

Den  9.  December  ist:
5.  der  resignirte  Gemeindepfleger,  Elemens
Stoß,  von  Kleinengstingen,  wegen  einies
theils  durch  Kassen-Eingriffe,  theils
durch  grobe  Nachläßigkeit  gesetzten  Kassenrests
  von  591  fl.  :  kr.,  ferner  wegen
Verwendung  von  Commungeldern  zu
unerlaubten  Zechen  und  Geschenken,  unordentlicher
  Rechnungsfährung  und  anderer
  Dienstnächläßigkeiten,  sodann  we-Zen
  Veruntreuung  einiger  mit  Einwilligung
  des  Schultheisen  auf  den  Namen
der  Gemeinde  aufgenommenen  Capitalien,
  neben  der  Verbindlichleit  zum  Ersat
  des  verursachten  Schadens  und  der
sämtlichen  Untersuchungs-Kosten  zu  einer
  sechs  und  einhalbmonatlichen
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen  verurtheilt
  und  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen
  Amtes  für  unfaͤhlg  erklaͤrt  worden.


Den  1:2.  December  wurden  verurtheilt:



1.  die  ledige  Anne  Barbara  Baumann,
von  Zainingen,  Oberamts  Urach,  wegen
  wiederholter  kleinen  Betrügereien
und  eines  kleinen  Diebstahls,  sodann
wegen  wiederholten  Vagirens  und  Bettelns,
  serner  wegen  grober  Verbal-In-65



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.  Wilhelm  Seybold,

jurien  gegen  ihre  Mutter  und  endlich
wegen  unverschämten  LAäugnens  und  Lägens
  vor  Gericht,  zu  einer  viermonatlichen
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg,
  so  wie  zum  Ersatz  des  gestifteten

Schadens  und  zur  Bezahlung  ihrer  Haftund

  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten;

.  Ernst  Friedrich  Luz,  von  Kirchentellinsfurt,

  Oberamts  Tuͤbingen,  wegen
wiederholter  Diebstaͤhle  und  Vagirens,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersaßz
  und  zu  Bezahlung  seiner  Haftund
  Untersuchungs-Kosten,  zu  einjähriger
  Zuchthausstrafe  in  Markgroningen
  und  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter

Vesserung,  jedoch  wenigstens  auf  cin

Jahr.
Den  15.  December  wurden  verurtheilt:

von  Steinbach,
  Oberamts  Eßlingen,  auf  den
Grund  der  von  dem  Oberamtzgerichte
Calw  geführten  Unrersuchung,  wegen

wiederholter,  gewerbsmähig  getriebenen

Berrügereien,  neben  der  Verbindlichkeit
zum  Schadens-Ersah  und  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten
zu  siebenmonatlicher  Festungs-Arbeirsstrafe;


7.  die  bei  dem  Oberamtögerichte  Rottweil