Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Pfennig.

Starke  weiße  Gläser  mit  eingeriebenen  Glasstöpseln  werden
inel.  Tektur  und  Signatur  das  Stück
bis  inel.  100  Gramm  .....  .  ....
„  „  200  »  .........
,,,,1Pfund.......
theurer  berechnet.

Weiße  Pulvergläser,  Hyalithgläser  oder  geschwärzte  Gläser
werden  wie  starke  weiße  Gläser  berechnet.

Holz-Korkstöpsel  oder  hohle  Glasstöpsel  zu  den  weißen
  Pulvergläsern  und  Holzdeckel  zu  Salbentöpfen  kosten  mit
Signatur  das  Stück

zu  Gefässen  bis  zu  100  Gramm  Inhalt

7  7  .  „zI  200  7  I7“  l.

zu  größeren  Gefässen  ......

Kautschuckstöpsel  kosten  das  Stüa

zu  Gläsern  bis  zu  100  Gramm  Inhalt
7“  7  7  ½7  200  »  »«·««
,  »  »  »»  300  7  »

«  »  „  „  500  7.  77

Anmerkung.  Starke  weiße  Gläser,  Gläser  mit  einrne  Stsrseln-  vyalitgläser
  und  geschwärzte  Gläser,  so  wie  Holzkorkstöpsel,  hohle  Glasstöpsel
oder  Kautschuckstöpsel,  dürfen  nur  zur  Anwendung  resp.  Berechnung  kommen,
  wenn  sie  verlangt  werden,  oder  wenn  sie  vermöge  der  Natur  des
Arzneimittels  nothwendig  sind.

Vappyschachteln  (mit  Falz).
Pappschachteln  kosten  mit  Signatur  das  Stück
bis  zu  20  Gramm.  ....
über  20  Gramm  „  „  100  „  ......

»  100  '7“  7!  11  200  11  «  2  O
„200  7  „  „  300  .....
„  300  „  „  1  Pfund

Anmerkung.  Shachteln  mit  Goldrand  dürfen  nicht  zöher  als  cien  ##
berechnet  werden,

20
40

10
20
25

10
20
30
35
50