Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Die  Schuldverschreibungen  sind  6  Jahre  vom  1.  Januar  1911  ab  gerechnet  unkündbar;
während  dieser  Zeit  soll  eine  Tilgung  des  Anlehens  nicht  stattfinden.  Nach  Ablauf  dieser
Zeit  bleibt  der  Kreisgemeinde  die  Regulierung  der  Tilgung  unter  Einhaltung  einer  dreimonatlichen
  Kündigungsfrist  nach  Maßgabe  des  Art.  1  Abs.  2  des  Gesetzes  vom  22.  November
  1909  vorbehalten.

München,  den  17.  Juni  1910.
v.  Grettreich.

 

Nr.  3022/9.

Bekauntmachung,  Anderung  des  Gemeindebezirkes  Röthen  bach  bei  Lauf  und  des  ausmärkischen
Forstbezirkes  Haimendorff  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.
Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
  haben  allergnädigst  geruht,  die  Anderung  der  Bezirke  der  K.  Amtsgerichte  Altdorf
und  Lauf,  der  K.  Rentämter  Altdorf  und  Hersbruck,  sowie  der  K.  Bezirksämter
Nürnberg  und  Lauf  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1910  an  zu  genehmigen,  die  durch
die  Abtrennung  der  nachstehend  aufgeführten  Grundstücke  vom  ausmärkischen  Forstbezirk
Haimendorf  und  durch  deren  Zuteilung  zur  Gemeinde  Röthenbach  bei  Lauf  bedingt  ist.

Im  Anschlusse  hieran  wird  gemäß  Art.  4  Abs.  II  der  rechtsrheinischen  Gemeindeordnung
  im  Einverständnis  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz,  des  Innern  für
Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  der  Finanzen  und  für  Verkehrsangelegenheiten  genehmigt,
daß  die  Grundstücke  Plan-Nr.  667½⅛,  667½10,  668⅛,  668  668⅛  ,  668½¼  a,  668⅛#öb,
6686½,  668½),  668/8,  668½,  668¼0  668¼  ,  668¼,  668⅛¼8  668¼,  668⅛
668⅛,  668⅛¼69  668⅛88,  668⅛,  668¼0,  668⅛,  668⅛¼  668⅛,  668⅛,  668⅛,
668½½8,  668⅛„,  668⅛,  668⅛t,  668¼0,  668/,  668¼,  668⅛.,  668⅛¼,  668⅛
668⅛6,  668⅛),  668¼8,  668⅛,  668½,  668½  668½¼%  668½8,  668  706½,
709¼2,  709¼¼,  709½  709½16,  720⅛  720½,  720½6a,  720½  b,  720½,  720⅛,
720½,%  720½  ,  720,  720⅛,  720/,  720,  720½6,  720½  mit  einer  Gesamtfläche
  von  36,294  ha  von  dem  ausmärkischen  Forstbezirk  Haimendorf  abgetrennt  und  der
Gemeinde  Röthenbach  bei  Lauf  zugeteilt  werden.

München,  den  18.  Juni  1910.
J.  A.

Ministerialrat  Henle.