Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

C.  Das  Handwerkergesetz  vom  26.  Juli  1897  und  seine  Ausführung.  51

die  Möbelschreinerei  in  Mainz  mitgeteilt,  daß  sich  in  den  größeren
briken  immer  mehr  der  Grundsatz  ausgebildet  habe,  keinen  Lehrling
ür  die  Schreinerwerkstätte  mehr  anzunehmen.  Den  Besitzern  erscheine
die  Art  des  Betriebes  in  denselben  für  die  Ausbildung  im  Interesse
der  Lehrlinge  nicht  geeignet.  Man  verschließe  ihnen  also  die  Bildungstätte,
  wo  am  meisten  gelernt  werden  könne.  Wenn  auch  die  kleineren
Fabrikanten  noch  Lehrlinge  unterwiesen,  so  sei  die  eigentliche  Heimstätte
ür  dieselben  doch  das  Kleingewerbe  geworden,  und  hier  wieder  halte
sie  derjenige  Meister  mit  der  größten  Vorliebe,  der  am  wenigsten  zur
Unterweisung  passende  Arbeit  habe:  der  Reparaturmeister.  Es  sei  fast
unmöglich  für  einen  Schreinermeister,  ohne  Hilfskraft  auszukommen;
mangle  ihm  zum  Gesellen  das  Geld,  so  müsse  er  Lehrlinge  halten;
die  einfachen  Arbeiten,  die  hier  verlangt  würden,  erlerne  der  Lehrling
schnell,  seine  Kenntnisse  blieben  aber  auch  während  Heer  ganzen  Lehrzeit
  auf  demselben  Niveau  wie  nach  dem  ersten  Jahre.  So  höre  man
oft  den  Satz,  daß  der  Lehrling  erst  dann  etwas  lerne,  wenn  er  auselernt,
  d.  h.  wenn  er  aus  der  Werkstatt  in  die  Fabrik  übertrete.  Vom
erliner  Tapeziergewerbe  wird  berichtet  (Bd.  1,  S.  111),  daß  das
Polsterergewerbe  fast  ganz  in  den  Händen  des  Großbetriebes  liege,  der
im  allgemeinen  die  Lhelin  oeriehung  mehr  für  produktionsstörend  als
fördernd  halte.  Es  sei  einer  Anzahl  von  Auungsmeistern.  beim  besten
Willen  nicht  mehr  möglich,  den  heranwachsenden  Lehrling  in  feineren
Polsterarbeiten  zu  unterweisen.  eien  daher  nach  übereinstimmender
ussage  der  Gewerbetreibenden  wirklich  tüchtige  Tapezierer  außerordentch
  selten.  Vom  Düsseldorfer  Schlächtergewerbe  wird  mitgeteilt  (Bd.  1,

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S.  247),  daß  im  allgemeinen  die  mittleren  Betriebe  die  wenigste  Neigung
haben,  Lehrlinge  zu  halten,  während  die  kleinen  ilPrs  dazu  neigen  und
in  der  Schweinemetzgerei  auch  die  größeren.  Eine  starke  Heranziehung
von  Lehrlingen  sei  aber  in  den  Großschlächtereien  ebensowenig  wünschenswert
  wie  in  den  kleinen  Betrieben.  In  den  großen  Betrieben  herrsche
ausgedehnte  Arbeitsteilung,  und  der  Tehrling  werde  erfahrungsgemäß
nur  zu  den  unktionen  des  Laufburschen,  zu  Reinigungsarbeiten  oder
zu  sonstigen  Geschäften  gewöhnlichster  Art  grans  ogen.  Wenig  oder
gar  nicht  lasse  man  ihn  an  schwierigere  Geschäfte  Hehen.  die  für  seine
Ausbildung  von  Wichtigkeit  seien;  Unterweisung  und  selbsttätiges  Probieren
litten  unter  dem  unaushaltsamen  Drange  der  Geschäfte  und  der  großen
.

Zahl  des  arbeitenden  Personals.  Als  ebenso  unerfreulich  sei  die  Beäftigung
  so  vieler  Lehrlinge  in  den  kleinen,  kaum  existenzfähigen
Betlieten  anzusehen.  Der  Lehrling  sei  hier  der  Ersatz  des  Gesellen;
der  kleine  Umfang  des  Geschäfts,  der  karge  Verdienst  wifen  den  Meister
an,  sich  die  pvese  des  Lehrlings  nach  Möglichkeit  nutzbar  zu  machen.
Luch  sei  die  technische  Befähigung  solcher  Meister  oft  sehr  gering.

Der  geringe  Umfang  der  Geschäfte  ist  es  jedoch  nicht  allein,  was  die
ssiöchkei  beeinflußt,  es  kommt  vor  allem  die  Art  der
Arbeiten  in  Betracht,  die  den  einzelnen  Geschäften,  ob  groß  oder  klein,
ufallen.  In  einer  ganzen  Reihe  von  Gewerben  werden  die  besseren

rbeiten  in  steigendem  Umfange  fabrikmäßig  hergestellt.  In  anderen  ist

insofern  eine  Anderung  eingetreten,  als  gute  Arbeiten  zer  und  mehr

in  den  größeren  Städten,  vor  allem  in  Verlagssystem  hergestellt  werden,
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