C. Das Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 und seine Ausführung. 51
die Möbelschreinerei in Mainz mitgeteilt, daß sich in den größeren
briken immer mehr der Grundsatz ausgebildet habe, keinen Lehrling
ür die Schreinerwerkstätte mehr anzunehmen. Den Besitzern erscheine
die Art des Betriebes in denselben für die Ausbildung im Interesse
der Lehrlinge nicht geeignet. Man verschließe ihnen also die Bildungstätte,
wo am meisten gelernt werden könne. Wenn auch die kleineren
Fabrikanten noch Lehrlinge unterwiesen, so sei die eigentliche Heimstätte
ür dieselben doch das Kleingewerbe geworden, und hier wieder halte
sie derjenige Meister mit der größten Vorliebe, der am wenigsten zur
Unterweisung passende Arbeit habe: der Reparaturmeister. Es sei fast
unmöglich für einen Schreinermeister, ohne Hilfskraft auszukommen;
mangle ihm zum Gesellen das Geld, so müsse er Lehrlinge halten;
die einfachen Arbeiten, die hier verlangt würden, erlerne der Lehrling
schnell, seine Kenntnisse blieben aber auch während Heer ganzen Lehrzeit
auf demselben Niveau wie nach dem ersten Jahre. So höre man
oft den Satz, daß der Lehrling erst dann etwas lerne, wenn er auselernt,
d. h. wenn er aus der Werkstatt in die Fabrik übertrete. Vom
erliner Tapeziergewerbe wird berichtet (Bd. 1, S. 111), daß das
Polsterergewerbe fast ganz in den Händen des Großbetriebes liege, der
im allgemeinen die Lhelin oeriehung mehr für produktionsstörend als
fördernd halte. Es sei einer Anzahl von Auungsmeistern. beim besten
Willen nicht mehr möglich, den heranwachsenden Lehrling in feineren
Polsterarbeiten zu unterweisen. eien daher nach übereinstimmender
ussage der Gewerbetreibenden wirklich tüchtige Tapezierer außerordentch
selten. Vom Düsseldorfer Schlächtergewerbe wird mitgeteilt (Bd. 1,
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S. 247), daß im allgemeinen die mittleren Betriebe die wenigste Neigung
haben, Lehrlinge zu halten, während die kleinen ilPrs dazu neigen und
in der Schweinemetzgerei auch die größeren. Eine starke Heranziehung
von Lehrlingen sei aber in den Großschlächtereien ebensowenig wünschenswert
wie in den kleinen Betrieben. In den großen Betrieben herrsche
ausgedehnte Arbeitsteilung, und der Tehrling werde erfahrungsgemäß
nur zu den unktionen des Laufburschen, zu Reinigungsarbeiten oder
zu sonstigen Geschäften gewöhnlichster Art grans ogen. Wenig oder
gar nicht lasse man ihn an schwierigere Geschäfte Hehen. die für seine
Ausbildung von Wichtigkeit seien; Unterweisung und selbsttätiges Probieren
litten unter dem unaushaltsamen Drange der Geschäfte und der großen
.
Zahl des arbeitenden Personals. Als ebenso unerfreulich sei die Beäftigung
so vieler Lehrlinge in den kleinen, kaum existenzfähigen
Betlieten anzusehen. Der Lehrling sei hier der Ersatz des Gesellen;
der kleine Umfang des Geschäfts, der karge Verdienst wifen den Meister
an, sich die pvese des Lehrlings nach Möglichkeit nutzbar zu machen.
Luch sei die technische Befähigung solcher Meister oft sehr gering.
Der geringe Umfang der Geschäfte ist es jedoch nicht allein, was die
ssiöchkei beeinflußt, es kommt vor allem die Art der
Arbeiten in Betracht, die den einzelnen Geschäften, ob groß oder klein,
ufallen. In einer ganzen Reihe von Gewerben werden die besseren
rbeiten in steigendem Umfange fabrikmäßig hergestellt. In anderen ist
insofern eine Anderung eingetreten, als gute Arbeiten zer und mehr
in den größeren Städten, vor allem in Verlagssystem hergestellt werden,
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