Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6. (6)

62  Hauptsache:  Annexion  von  drei  bis  vier  Millionen  Norddeutscher.

sache  für  uns  ist  im  gegenwärtigen  Augenblick  die  Annexion  von  drei  bis  vier     Mil]²lionen
norddeutscher  Einwohner.  Das  Übrige  findet  sich  auf  dem  Wege  des  Parlamentes  und  ist
überhaupt  mehr  innere  deutsche  Angelegenheit,  bezüglich  deren  wir  aber  Frankreich  die
bindende  Zusicherung  unserer  Enthaltsamkeit  in  betreff  Süddeutschlands  geben  können.
Ew.  pp.  selbst  sagen  am  Schluß  des  Berichts,  dergleichen  Annexionen  würden  in  Paris
lieber  gesehen  werden.  Von  Benedetti  habe  ich  denselben  Eindruck.  Den  Gedanken  zweier
Parlamente,  eines  süd-,  eines  norddeutschen,  möchte  ich,  wie  ich  nur  zu  Ihrer    eige]³nen
Information  andeute,  doch  nicht  unter  allen  Umständen  von  der  Hand  weisen.  Die  Festigkeit
  unserer  Macht  in  Norddeutschland  gewinnt  durch  die  räumliche  Einschränkung,  und
können  die  künftigen  Beziehungen  zum  Süden  der  Zukunft  überlassen  bleiben.  Wenn  wir
für  obiges  der  Zustimmung  Österreichs  durch  Frankreich  oder  auch  nur  Frankreichs  versichert
  sind,  so  wird  der  König  zu  einem  sofortigen  Waffenstillstand  unter  den  notwendigen
militärischen  Voraussetzungen  selbst  bereit  sein  und  ihn  in  Florenz  empfehlen.  Die  Aufnahme,
  welche  vorstehendes  in  Paris  findet,  telegraphieren  Sie  sogleich  nach  Florenz.

  E.  Brandenburg,  Untersuchungen  und  Aktenstückte  zur  Geschichte  der  Reichsgründung,
S.617f.

*481.  Schreiben  an  den  Staatsminister  Frelherrn  von  der  Heydt.

(Konzept  von  der  Hand  des  Vortragenden  Rats  )Abeken.

London  überführt  worden.  Näheres  darüber  bei  W.  v.  Hassell,  Geschichte  des  Königreichs
Hannover,  III,  395  ff.  Preußischerseits  verlangte  man  die  Rückgabe  der  gesamten  Gelder  mit
der  Androhung,  sonst  die  Bestände  und  laufenden  Einnahmen  der  Kronkasse,  die  aus  den  ausgeschiedenen
  Krondomänen  flossen,  mit  Beschlag  zu  belegen.  Der  Zivilkommissar  in  Hannover
Freiherr  von  Hardenberg  scheint  nun  in  einem  —  nicht  bei  den  Akten  befindlichen  —  Bericht
vom  13.  Juli  den  Abschluß  einer  Konvention  mit  König  Georg  V.  angeraten  zu  haben,  der  nach
der  Kapitulation  von  Langensalza  sich  zunächst  zu  seinem  Schwiegervater,  dem  Herzog  Joseph


von  Sachsen-Altenburg,  begeben  hatte.
Brünn,  den  18.  Juli  1866.

Ew.  pp.  beehre  ich  mich  anliegend  einen  Bericht  des  Königlichen  Zivilkommissars  in
Hannover  Freiherrn  von  Hardenberg  vom  13.  d.   M.,¹  betreffend  eine  Konvention  mit  dem
Könige  von  Hannover,  durch  welche  gegen  Gewährleistung  der  Krondotation  die  aus  Hannover
  weggeführten  Gelder  restituiert  werden  sollten,  im  Original  sub  voto  remissionis
ganz  ergebenst  zu  übersenden.  Die  Sache  erscheint  mir  so  wichtig,  daß  ich  vor  Einholung  der
Entscheidung  Seiner  Majestät  des  Königs  eine  Äußerung  des  Königlichen  Staatsministeriums
  darüber  wünsche,  und  ich  ersuche  Ew.  pp.  ganz  ergebenst,  dieselbe  im  Staatsministerium
um  Vortrag  und  zur  Erörterung  zu  bringen,  und  namentlich  auch  zmunächst  die  finanzielle
Seite  der  Frage  zu  prüfen.  Ich  will  indes  nicht  verhehlen,  daß  mir  die  Sache  vom  politischen
  Standpunkte  aus  bedenklich  erscheint,  weil  der  Abschluß  einer  solchen  Konvention
über  die  Krondotation  die  Voraussetzung  (sicl]  der  Wiederaufrichtung  eines  selbständigen
Königreichs  Hannover  in  seinem  alten  Umfange  vorauszusetzen  scheint  —  eine  Antizipation,

2  Die  eingeklammerten    Worte  fehlen  in  dem  jetzt  stark  lädierten  Schriftstück;  die  Ergänzung  ist  nach
Sybel  (V. 278),    dem das   Schriftstück  vielleicht  noch  in  besser  erhaltenem  Zustande  vorlag,  hinzugefügt  worden.
  3 Lücke in  dem  lädierten  Schriftstück,  die  mit  annähernder  Gewissheit  wie  oben  zu  ergänzen  ist.    Brandenburgs
  Ergänzung  (S.  618),  „wie  ich  Ew.  E.  schon  in  meiner  Information  andeutete“,  stimmt nicht  mit  dem
noch  vorhandenen  Resten  der  Schriftzüge,  auch  steht  ganz  deutlich  „andeute“,  nicht  „andeutete"  da.
481.  1  Nicht  bei  den  Akten.