62 Hauptsache: Annexion von drei bis vier Millionen Norddeutscher.
sache für uns ist im gegenwärtigen Augenblick die Annexion von drei bis vier Mil]²lionen
norddeutscher Einwohner. Das Übrige findet sich auf dem Wege des Parlamentes und ist
überhaupt mehr innere deutsche Angelegenheit, bezüglich deren wir aber Frankreich die
bindende Zusicherung unserer Enthaltsamkeit in betreff Süddeutschlands geben können.
Ew. pp. selbst sagen am Schluß des Berichts, dergleichen Annexionen würden in Paris
lieber gesehen werden. Von Benedetti habe ich denselben Eindruck. Den Gedanken zweier
Parlamente, eines süd-, eines norddeutschen, möchte ich, wie ich nur zu Ihrer eige]³nen
Information andeute, doch nicht unter allen Umständen von der Hand weisen. Die Festigkeit
unserer Macht in Norddeutschland gewinnt durch die räumliche Einschränkung, und
können die künftigen Beziehungen zum Süden der Zukunft überlassen bleiben. Wenn wir
für obiges der Zustimmung Österreichs durch Frankreich oder auch nur Frankreichs versichert
sind, so wird der König zu einem sofortigen Waffenstillstand unter den notwendigen
militärischen Voraussetzungen selbst bereit sein und ihn in Florenz empfehlen. Die Aufnahme,
welche vorstehendes in Paris findet, telegraphieren Sie sogleich nach Florenz.
E. Brandenburg, Untersuchungen und Aktenstückte zur Geschichte der Reichsgründung,
S.617f.
*481. Schreiben an den Staatsminister Frelherrn von der Heydt.
(Konzept von der Hand des Vortragenden Rats )Abeken.
London überführt worden. Näheres darüber bei W. v. Hassell, Geschichte des Königreichs
Hannover, III, 395 ff. Preußischerseits verlangte man die Rückgabe der gesamten Gelder mit
der Androhung, sonst die Bestände und laufenden Einnahmen der Kronkasse, die aus den ausgeschiedenen
Krondomänen flossen, mit Beschlag zu belegen. Der Zivilkommissar in Hannover
Freiherr von Hardenberg scheint nun in einem — nicht bei den Akten befindlichen — Bericht
vom 13. Juli den Abschluß einer Konvention mit König Georg V. angeraten zu haben, der nach
der Kapitulation von Langensalza sich zunächst zu seinem Schwiegervater, dem Herzog Joseph
von Sachsen-Altenburg, begeben hatte.
Brünn, den 18. Juli 1866.
Ew. pp. beehre ich mich anliegend einen Bericht des Königlichen Zivilkommissars in
Hannover Freiherrn von Hardenberg vom 13. d. M.,¹ betreffend eine Konvention mit dem
Könige von Hannover, durch welche gegen Gewährleistung der Krondotation die aus Hannover
weggeführten Gelder restituiert werden sollten, im Original sub voto remissionis
ganz ergebenst zu übersenden. Die Sache erscheint mir so wichtig, daß ich vor Einholung der
Entscheidung Seiner Majestät des Königs eine Äußerung des Königlichen Staatsministeriums
darüber wünsche, und ich ersuche Ew. pp. ganz ergebenst, dieselbe im Staatsministerium
um Vortrag und zur Erörterung zu bringen, und namentlich auch zmunächst die finanzielle
Seite der Frage zu prüfen. Ich will indes nicht verhehlen, daß mir die Sache vom politischen
Standpunkte aus bedenklich erscheint, weil der Abschluß einer solchen Konvention
über die Krondotation die Voraussetzung (sicl] der Wiederaufrichtung eines selbständigen
Königreichs Hannover in seinem alten Umfange vorauszusetzen scheint — eine Antizipation,
2 Die eingeklammerten Worte fehlen in dem jetzt stark lädierten Schriftstück; die Ergänzung ist nach
Sybel (V. 278), dem das Schriftstück vielleicht noch in besser erhaltenem Zustande vorlag, hinzugefügt worden.
3 Lücke in dem lädierten Schriftstück, die mit annähernder Gewissheit wie oben zu ergänzen ist. Brandenburgs
Ergänzung (S. 618), „wie ich Ew. E. schon in meiner Information andeutete“, stimmt nicht mit dem
noch vorhandenen Resten der Schriftzüge, auch steht ganz deutlich „andeute“, nicht „andeutete" da.
481. 1 Nicht bei den Akten.