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Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage vom 15. Dezember 1884.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Stral=
sund über Damgarten und Ribnitz nach Rostock vereinbarten Staatsvertrages zu
schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende, mit den
Vereinbarungen des Vertrages selbst gleich verbindliche Erklärungen aufgenommen
worden:
1) Zu Artikel 2 Absatz 1. Die Großherzoglich Mecklenburg = Schwerinsche
Regierung übernimmt es, bezüglich der Einführung der Stralsund-
Rostocker Eisenbahn in einen der zu Rostock bestehenden oder noch zu
errichtenden Bahnhöfe auf die Gewährung thunlichst günstiger Bedingungen
seitens der betreffenden Bahnverwaltungen hinzuwirken, soweit Sie dazu
auf Grund des Ihr diesen Bahnen gegenüber zustehenden Aufsichts= oder
konzessionsmäßigen oder kontraktlichen Rechts im Stande ist.
2) Zu Artikel 2 Absatz 3. Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich
hinsichtlich der Anlegung von Stationen und Haltestellen bereit, auf der
Strecke Ribnitz-Rostock außer bei Ribnitz drei an geeigneten Orten und in
angemessener Entfernung von einander belegene Stationen oder Haltestellen
zu errichten, an welchen die verkehrenden Züge nach Bedarf anzuhalten haben.
3) Zu Artikel 3.
a) Die Hohen vertragschließenden Regierungen sind darin einig, daß bei
der Aufstellung des Projekts zwar bereits auf die künftige Anlage des
zweiten Geleises Rücksicht genommen, die unentgeltliche Hergabe des
Terrains jedoch nur in dem für die Herstellung eines eingeleisigen
Bahnkörpers und der etwa gleich für zwei Geleise einzurichtenden
Kunstbauten und Dammstrecken auf moorigem Untergrunde erforder-
lichen Umfange in Anspruch genommen wird.
b) Hinsichtlich der Beschaffung desjenigen Terrains, welches zur Herstellung
der Anschlüsse an die Bahnhöfe der in Rostock einmündenden Bahnen
erforderlich ist, gilt als vereinbart, daß die Königlich Preußische Re-
gierung zunächst nur die unentgeltliche Ueberweisung des Terrains für
den in Aussicht genommenen Einen Anschluß beanspruchen wird,
Cel, Samml. 1885. (Dr. 9078. 51