Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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Mittelwasser überragen; ausgenommen davon sind nur diejenigen 
Strecken der Werke, neben welchen schon jetzt höhere Verlandungen vor- 
handen sind. 
3) Auf der Strecke von Geisenheim bis St. Bartholomä soll die vom 
unteren Ende der Fulder-Aue rechtwinklig auf das Ufer stoßende Buhne, 
soweit es im Interesse der Entwässerung erforderlich ist, in der Krone 
erniedrigt werden. Am rechten Ufer sollen die gegenwärtig vorhandenen 
Wasserflächen zwischen den Regulirungswerken im Arnschlusse an die 
Schönbornsche Aue als solche möglichst erhalten werden. Soweit eine 
Sumpfbidung bereits vorhanden ist, soll die vollständige Verlandung 
durch künstliche Mittel beschleunigt werden. 
4) Auf der Strecke von St. Bartholomä bis Oestrich sollen die obere und 
die mittlere Oeffnung in dem rechtsseitigen Parallelwerke, welches die 
Bucht von Mittelheim abschließt, erweitert werden. Die Fläche zwischen 
dem Parallelwerke und dem Ufer und alle drei Oeffnungen in dem 
ersteren sollen nöthigenfalls durch Baggerungen offen gehalten werden. 
Die im Fahrwasser und zunächst dem Fahrwasser belegenen Auen und 
Untiefen, insbesondere die Winkeler Aue, die Insel Wörth und die 
anschließenden Sandbänke sollen so schleunig als möglich bis auf 
Normaltiefe (Art. 1) beseitigt werden. 
5) Auf der Strecke von Oestrich bis Eltville soll der rechtsseitige Strom- 
arm, die kleine Gies, welche gegenwärtig durch Parallelwerke und 
Querbuhnen abgeschlossen ist, für die Schifffahrt wieder eröffnet werden. 
Die vorhandenen Regulirungswerke sollen, soweit sie in die neue 
Schifffahrtsstraße fallen, beseitigt werden. Die Schifffahrtsstraße der 
kleinen Gies soll planmäßig eine Breite von 200 Meter erhalten. Der 
linksseitige Stromarm, die große Gies, soll dagegen eingeschränkt werden, 
jedoch eine Breite von mindestens 250 Meter behalten; auch soll beiden 
Stromarmen, soweit nöthig mit Zuhülfenahme von Baggerungsarbeiten, 
die Normaltiefe (Art. 1) gegeben werden. 
Die Schifffahrtsstraße der großen Gies soll, soweit wie möglich, 
namentlich aber bei der Ortschaft Heidenfahrt, an das linke Stromufer 
gelegt und der Vorbau am oberen Ende der Westfälischen Aue im 
Interesse des Fährverkehrs zwischen Heidenfahrt und Erbach möglichst 
kurz gehalten werden. Die Buchten am rechten Ufer sollen durch 
niedrig gehaltene Werke verbaut werden; zwischen Eltville und Erbach 
soll die Korrektionslinie auf die Richtung von dem Vorsprunge bei der 
Villa Sicambria bis zu dem Anfangspunkte der jetzigen Kupirung bei 
Erbach beschränkt werden. 
Die vorhandene Kupirung am unteren Ende der Eltviller Aue 
soll niedriger gelegt werden, um den Aufstau des Wassers in dem 
todten Arme links der Eltviller Aue zu verhindern.
	        
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