Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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in den fixirten Korrektionslinien dargestellt. Hinter diesen Linien müssen 
die auszuführenden Werke den vereinbarten Bestimmungen entsprechen. 
Dagegen soll dem Ermessen der beiden Hohen Regierungen rücksichtlich 
der Art, der Form, der Konstruktion und der Vertheilung der einzelnen 
Werke nicht vorgegriffen sein. Aenderungen an den auf Grund des 
Artikels VI des Vertrags festgestellten Spezialplänen können nur auf 
dem im Vertrage selbst vorgesehenen Wege erfolgen. 
2) Mit Bezug auf den der Großherzoglich Hessischen Regierung im Ar- 
tikel VII des Vertrages eingeräumten Vorbehalt, welcher die Verengung 
des sich unterhalb des Wachsbleicharmes anschließenden kupirten Strom- 
armes bei Mombach zum Gegenstande hat, ist die Rettbergs-Aue auf 
der vorerwähnten Stromkarte mit braunpunktirter Linie in einer der- 
artigen Verlängerung gezeichnet worden, daß darnach die Breite jenes 
Stromarmes zwischen der punktirten Linie und der die Buhnenköpfe 
am gegenüberliegenden linken Stromufer verbindenden Korrektionslinie 
gleich ist der Normalbreite des Wachsbleicharmes. 
Gegen die Absicht der Großherzoglich Hessischen Regierung, die 
dort vorhandenen Buhnen, soweit sie der projektirten Korrektionslinie 
an der Rettbergs-Aue zwischen Profilstein 103 bis 107 gegenüberliegen, 
demnächst unter Innehaltung der in Artikel II des Vertrags bezeichneten 
Grundsätze durch ein Parallelwerk zu ersetzen oder die Werke daselbst 
zu erhöhen, findet sich nichts zu erinnern. 
3) Zu Artikel XI des Vertrags wird anerkannt, daß die Verpflichtung 
zur gemeinschaftlichen Tragung der Kosten, welche durch Vornahme 
von Spreng-, Räumungs= und Baggerarbeiten entstehen, sich nur auf 
Arbeiten zum Offenbalten der großen Schifffahrtsstraße, nicht aber auf 
Zufahrtsstraßen zu den einzelnen Landungsplätzen erstreckt. 
Berlin, den 30. Januar 1884. 
Eduard Marcard. Carl Neidhardt. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat am 6. Mai 1885 zu Berlin stattgefunden. 
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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