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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 40. —
(Nr. 9102.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Dezember 1885), betreffend die Kündigung beziehungs-
weise Zinsherabsetzung der der Stargard- Posener und Oberlausitzer Eisen.
bahngesellschaft privilegirten Anleihen.
A## den Bericht vom 24. Dezember d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß
die nachstehend bezeichneten Prioritäts-Obligationen, soweit dieselben noch nicht
durch Ausloosung amortisirt sind:
1) die von der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft auf Grund der
Privilegien vom 12. März 1855 (Gesetz-Samml. S. 181) und vom
5. Juli 1858 (Gesetz Samml. S. 429) emittirten 42Fprozentigen Priori-
täts-Obligationen zweiter Emission zum Betrage von 600 000 Thalern
(1 800 000 Mark) und beziehungsweise dritter Emission zum Betrage
von 1200 000 Thalern (3600 000 Mark),
2) die von der Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft auf Grund des Privi-
legiums vom 22. Februar 1875 (Gesetz= Samml. S. 188) emittirten
4½ prozentigen Prioritäts-Obligationen zum Betrage von 1800 000 Mark,
nach vorgängiger Kündigung in Prioritäts-Obligationen mit einem Zinsfuße von
4 Prozent konvertirt werden. Die Ermäßigung des Zinsfußes ist auf den Obli-
gationen zu vermerken.
Berlin, den 28. Dezember 1885.
Wilhelm.
Maybach. v. Scholz.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten und
den Finanzminister.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
Ges. Samml. 1885. (Nr. 9102.) 66
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1885.