Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1885.
Datum Ausgegeben Nr. Nr.
des zu Inhalt. des des JSeite.
Gesetzes ꝛc.] Berlin. Stücks. Gesetzes.
1884. 1885.
22. Dezbr. J5. März. JAllerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 5. — 52.
fußes der von dem Kreise Ortelsburg auf Nr. 4.
Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom
4. September 1864 aufgenommenen Auleihe
von fünf auf vier Prozent.
22. — 5. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 5. — 52.
eignungsrechts, sowie des Rechts zur Chaussee. Nr. 5.
gelderhebung an den Kreis Preuß. Holland
für die von demselben zu bauende Chaussee
von Alt. Dollstädt über Powunden, Grundmühle
und Hohendorf nach der Chaussee Schönwiese-Reichenbach
bei Groß-Tippeln.
22 — 5. — Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den 5. — 52.
Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Nr. 6.
Buk bis zum Betrage von 272 000 Mark.
22. — 5. — Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf 5. — 52.
den Inhaber lautender Anleihescheine des Nr. 7.
Kreises Preuß. Holland bis zum Hböchstbetrage
von 300 000 Mark Reichswährung.
24. — 5. — Privilegium für die Stadt Pritzwalk zur Aus- 5. — 53.
gabe von 100 000 Mark auf den Inhaber Nr. 8.
lautender Anleihescheine.
29. — 5. — Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 5. — 53.
fußes der von der Stadt Eschwege auf Grund Nr. 9.
des Allerhöchsten Privilegiums vom 24. Oktober
1879 ausgenommenen Anleihe von vier und
einhalb auf vier Prozent.
30. — 15. Janr. Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 2. 9029. 344.
des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der
3u Amtsgerichte Meldorf, Schleswig und Kiel.
— —— KS#r-öss. 27. Febr.Vertrag 5. betr. den Uebergang des Braun- 4. 9031.15-20.
schweigischen Eisenbahnunternehmens (Aul.)
auf den Preußischen Staat.
31. Dezbr. 5. März.Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Jins- 5. — 53.
fußes der seitens der Stadt Gumbinnen Nr. 10.
auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom
6. März 1865, 1. August 1873 und 4. April
1881 ausgegebenen Anleihescheine von vier
und einhalb auf vier Prozent.
G. . Summil. 1885. 2