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Verzeichniß
der
kautionspflichtigen Beamtenklassen in dem Bereiche der Justizverwaltung
und der Kautionsbetraͤge.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind folgende Beamtenklassen:
1) bei der Justizoffizianten-Wittwenkasse:
der Rendant und der Kontroleurz
2) bei den Justizhauptkassen:
die Rendanten sowie die als Kassirer fungirenden Gerichtsschreiber;
3) bei der Gerichtskasse I in Berlin:
der Rendant, der Vorsteher des Einziehungsamtes, der Ober-
buchhalter und die als Kassirer, Einnehmer, Kontroleure oder
Kassensekretäre fungirenden Gerichtsschreiber;
4) bei den übrigen Gerichtskassen, für welche besondere Rendanten be-
stellt sind:
die Rendanten und die als Kassirer, Einnehmer oder Kontroleure
fungirenden Gerichtsschreiber;
5) bei den Gerichtskassen, für welche besondere Rendanten nicht bestellt sind:
die Gerichtsschreiber, welche zugleich als Rendanten fungiren;
6) bei den Amtsgerichten:
die mit den Geschäften der vorläufigen Verwahrung oder mit der
Verwaltung eiserner Vorschüsse ständig beauftragten Gerichts-
schreiber;
7) bei den Gefängnissen:
die Rendanten, Gefängnißinspektoren und Hausväter;
8) bei sämmtlichen Justizbehörden:
die mit dem Transport von Geldern ständig beauftragten Unter-
beamten.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A beträgt:
1) bei der Justizoffizianten-Wittwenkasse:
a) für den Rendanen .. 9 000 Mark,
b) für den Kontrollerr 2 100